Die EU-Staaten haben ein neues Gesetz beschlossen, das die Rechte von Flugpassagieren deutlich stärken soll. Die Regelungen sehen unter anderem bessere Entschädigungen, mehr Transparenz bei Preisen und zusätzliche Schutzrechte für besonders schutzbedürftige Reisende vor. Gleichzeitig sollen die neuen Vorgaben den betrieblichen Realitäten der Fluggesellschaften Rechnung tragen.
Mehr Entschädigung, klarere Fristen
Die neuen Vorschriften betreffen verbesserte Entschädigungen, Unterstützung, Informationen, die Kommunikation mit den Fluggesellschaften sowie Umleitungen im Falle von Annullierungen und Verspätungen. Künftig müssen Passagiere, die einen Anspruch auf einen Ausgleich haben, innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch von den Fluggesellschaften darüber informiert werden. Die betroffenen Reisenden haben anschließend neun Monate Zeit, die Entschädigung in Anspruch zu nehmen.
Außerdem wird die Definition „außergewöhnlicher Umstände“ klargestellt. Ziel ist es, es den Passagieren zu erleichtern, ihre Rechte auszuüben und Streitfragen über die Anwendbarkeit von Entschädigungsansprüchen zu reduzieren.
Neue Rechte bei Rückflügen und höherer Preistransparenz
Zusätzlich werden neue Rechte eingeführt, etwa das Verbot, das Boarding auf einem Rückflug zu verweigern, weil ein Passagier den Hinflug nicht angetreten hat. Damit soll verhindert werden, dass Reisende durch sogenannte „No-Show“-Klauseln benachteiligt werden.
Auch die Preistransparenz wird verbessert. Künftig müssen die Flugpreise inklusive Handgepäck vor Beginn des Buchungsprozesses angezeigt werden, um den Preisvergleich zwischen den Fluggesellschaften zu erleichtern. So sollen Verbraucher bereits zu Beginn der Buchung einen realistischen Überblick über die tatsächlichen Kosten erhalten.
Besondere Schutzrechte für vulnerable Gruppen
Spezifische und verstärkte Rechte werden zudem für Personen mit besonderen Bedürfnissen eingeführt. Dazu zählen Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, Kinder, unbegleitete Minderjährige und schwangere Passagiere. Für sie sind zusätzliche Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen.
Die aktualisierten Vorschriften für Fluggäste treten zwölf Monate und 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft – also voraussichtlich ab Mitte 2027.
