Der Osnabrücker Bischof Dominicus bleibt weitere fünf Jahre Richter am obersten Kirchengericht der katholischen Kirche. Papst Leo XIV. hat den Osnabrücker Bischof erneut an die Apostolische Signatur in Rom berufen und damit seine bereits 2021 begonnene Tätigkeit verlängert.
Wichtige Aufgabe für die Weltkirche
Die Apostolische Signatur ist das höchste Kirchengericht im Vatikan. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Überprüfung von Entscheidungen der Römischen Rota, des zweithöchsten Kirchengerichts. Außerdem entscheidet sie über Verwaltungsstreitigkeiten innerhalb der Weltkirche. Sein Richteramt übt Bischof Dominicus parallel zu seiner Tätigkeit als Bischof des Bistums Osnabrück aus.
Langjährige Erfahrung im Kirchenrecht
Für die Aufgabe bringt der Benediktiner umfangreiche Erfahrung im Kirchenrecht mit. Bereits zwischen 1989 und 1991 war er am Erzbischöflichen Diözesangericht Salzburg tätig, anschließend bis 2001 am Erzbischöflichen Diözesangericht Paderborn.
Nach einem Aufbaustudium und seiner Habilitation an der Universität Münster übernahm er im Jahr 2000 den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar und wurde dort ordentlicher Professor. Später wirkte er als dritter Abt der Abtei Königsmünster in Meschede sowie als Offizial und damit Leiter des Kirchengerichts im Erzbistum Paderborn.
Noch ein Osnabrücker in Rom
Neben Bischof Dominicus hat Papst Leo XIV. kürzlich auch den Jesuitenpater Ulrich Rhode zum Richter an der Apostolischen Signatur berufen. Rhode stammt aus Osnabrück, besuchte die Grundschule in Bissendorf und legte sein Abitur am Gymnasium Carolinum in Osnabrück ab. Heute ist er ordentlicher Professor für Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom.
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