CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann rechnet noch in dieser Legislaturperiode mit einer Reform des Wahlrechts. Er verweist auf das aus seiner Sicht gute Miteinander der Koalition und zeigt sich zuversichtlich, dass sich die Partner auf ein neues Wahlrecht verständigen werden, wie er dem Magazin „Focus“ sagte. Zugleich erteilt er einer Verknüpfung der Wahlrechtsreform mit anderen politischen Projekten eine Absage und warnt vor rechtlichen Risiken einer im Gesetz verankerten Geschlechterparität.
Koalition verhandelt über weiteres Vorgehen
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann erwartet nach eigenen Worten eine Einigung der Koalition noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode. Das gute Miteinander der Koalition in den vergangenen Wochen mache ihn zuversichtlich, „dass man noch zu einem neuen Wahlrecht kommen werde“, sagte er dem „Focus“.
Zuletzt war berichtet worden, die SPD mache eine Reform des Wahlrechts von einer Anpassung der Schuldenbremse abhängig. Diese Koppelung scheint nach den jüngsten Äußerungen allerdings vom Tisch zu sein. Hoffmann sagte, er habe „das feste Vertrauen in den Koalitionspartner, dass keine Koppelung des Wahlrechts an andere Maßnahmen stattfinde“, so der „Focus“.
Streitpunkt Geschlechterparität im Wahlrecht
Der CSU-Politiker stellte sich gegen die Forderung der SPD, Geschlechterparität ausdrücklich im Wahlrecht zu verankern. Im Koalitionsvertrag habe man vereinbart, „das Thema Parität zu prüfen“, sagte Hoffmann laut „Focus“. Das sei erfolgt. Es habe sich seiner Ansicht nach aber gezeigt, dass damit „beträchtliche rechtliche Risiken“ verbunden wären. Er persönlich glaube nicht, „dass die Parität verfassungsrechtlich umgesetzt werden könne“, sagte er dem Magazin.
Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle „eine Wahlrechtskommission einsetzen, die die Wahlrechtsreform 2023 evaluieren und im Jahr 2025 Vorschläge unterbreiten soll, wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann“. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren solle dann „unverzüglich eingeleitet werden“. Weiter heißt es in dem Vertrag: „Dabei soll auch geprüft werden, wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden kann und ob Menschen ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen sollten.“
Langer Streit um Überhang- und Ausgleichsmandate
Startpunkt der aktuellen Debatten über Wahlrechtsreformen war 2011 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem damals gültigen Wahlrecht. Zu dieser Zeit wurden Sitze, die einer Partei nach ihrem Anteil an Zweitstimmen zustanden, zunächst mit den in den Wahlkreisen durch Erststimmen errungenen Direktmandaten aufgefüllt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate errang, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden, zogen diese zusätzlich in den Bundestag ein; es entstanden sogenannte Überhangmandate. Das Verfassungsgericht bemängelte daran, dass zusätzliche Stimmen für eine Partei so mitunter zu weniger Sitzen für eben diese Partei führen konnten.
Als Reaktion darauf wurden 2011 zusätzlich Ausgleichsmandate eingeführt. Sie sollten gewährleisten, dass die Sitzverteilung im Parlament dem Zweitstimmanteil der jeweiligen Partei entsprach. Dies führte zu einem deutlichen Anwachsen des Bundestages und zu einer Stärkung kleinerer Parteien. Eine kleinere Reform 2020 hatte schließlich zur Folge, dass nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Davon konnte vor allem die CSU profitieren.
Die von der Ampelkoalition beschlossene und vom Bundesverfassungsgericht weitgehend bestätigte Reform sah zuletzt vor, dass es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt. Damit verlieren im Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmäßig Sitze. Im Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als andere Parteien. Ein Nachteil der Reform ist, dass manche Wahlkreise nun nicht mehr im Bundestag vertreten sind. 23 der Erststimmensieger waren von der Regelung dieses Mal betroffen.
