Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat Anklage gegen vier Männer wegen schwerer Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften erhoben. Die Beschuldigten sollen 2008 eine Handelsstrategie entwickelt haben, die dem hessischen Fiskus einen Schaden von über 20 Millionen Euro zugefügt haben soll.
Vorwurf der Steuerhinterziehung
Die Anklageschrift ging bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main ein. Beschuldigt sind ein 66-jähriger Brite, ein 59-jähriger Brite, ein 61-jähriger Deutscher sowie ein 60-jähriger US-Bürger.
Laut Vorwurf arbeiteten die Männer als Mitarbeiter eines Frankfurter Bankinstituts und setzten 2008 eine Cum-Ex-Handelsstrategie mit Dax-Werten um den Dividendenstichtag um. Ziel soll es gewesen sein, nicht existierende Steuerabzugsbeträge für Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag zu erzeugen und sich diese vom Bankinstitut bescheinigen zu lassen.
Die falschen Steuerbescheinigungen sollen anschließend im Rahmen der körperschaftlichen Veranlagung rechtsgrundlos angerechnet und ausgezahlt worden sein. Dadurch soll dem hessischen Steuerfiskus ein Schaden von über 20 Millionen Euro entstanden sein. Zwei der Angeschuldigten sollen in der Frankfurter Niederlassung, zwei weitere in London tätig gewesen sein.
Die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist für die Cum-Ex-Verfahren in Hessen zuständig. Nach Angaben der Behörde wurden in diesem Ermittlungskomplex bisher sieben Anklagen erhoben. In den einzelnen Verfahrenskomplexen wurden bereits zwölf Angeklagte durch Gerichte in Frankfurt am Main und Wiesbaden verurteilt, teilweise rechtskräftig. In fünf weiteren Verfahren im Zusammenhang mit Finanzinstituten sind Ordnungswidrigkeitsverfahren abgeschlossen. Die Ermittlungen in zehn umfangreichen Verfahrenskomplexen gegen insgesamt 39 Beschuldigte dauern an.