Ältere Menschen erhalten bei Online-Kfz-Versicherungen oft schlechtere Konditionen als Jüngere. Eine Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ), gefördert von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, zeigt, dass 65-Jährige im Internet höhere Tarife zahlen und zugleich weniger Angebote bekommen als 45-Jährige. Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, kritisiert mangelnde Transparenz bei der Preisbildung und warnt vor Altersdiskriminierung in digitalen Versicherungsangeboten.
Studie zu Online-Tarifen benachteiligt ältere Versicherte
Wer mit 65 Jahren online eine Versicherung für sein Auto abschließt, bezahlt mehr für den Tarif als ein 45-Jähriger und bekommt gleichzeitig weniger Angebote. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ), die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gefördert wurde und über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Die Studienergebnisse zeigen, dass eine hohe Schadenfreiheitsklasse sich zwar positiv auf die Tarifhöhe für ältere Versicherte (65 bis 75 Jahre) auswirkt. Sie zahlen also einen niedrigeren Tarif, wenn sie über viele Jahre hinweg unfallfrei fahren. Die Daten zeigen aber auch, dass trotz gleicher Schadenfreiheitsklasse Versicherte mittleren Alters (45 bis 55 Jahre) immer niedrigere Tarife zahlen als Versicherte ab 65 Jahren.
Kritik der Antidiskriminierungsbeauftragten
Ferda Ataman
Ataman sieht darin eine „Blackbox bei der Preiskalkulation“. Sie sagte, wenn Versicherungen überzeugt seien, gute sachliche Gründe zu haben, spreche auch nichts dagegen, ihre Berechnungsgrundlagen offenzulegen. Sie forderte mehr Transparenz und klare gesetzliche Auskunftsansprüche. „Nur durch mehr Transparenz können Versicherte überprüfen, dass sie nicht diskriminiert werden und eine legitime Risikobewertung vorliegt“, so Ataman.
Gerade im Zeitalter von KI, automatisierter Entscheidungssysteme und Algorithmen sei es entscheidend, Diskriminierungsrisiken frühzeitig zu erkennen und wirksam zu begrenzen. Deshalb brauche man klare Auskunftsansprüche für Betroffene und einen stärkeren Schutz vor Diskriminierung – auch im Versicherungsbereich.
Untersuchungsmethode der Studie
Für das Testing wurden laut der Antidiskriminierungsstelle systematisch private Versicherungsangebote auf einem Online-Vergleichsportal erfasst und ausgewertet. Untersucht wurde, ob und in welchem Ausmaß bei Tarifen und Angebotsauswahl eine alters- oder geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung stattfindet. Die Ergebnisse der Studie basieren auf einer quantitativen Datenerhebung sowie auf qualitativen Interviews mit Versicherungsexperten und älteren Kfz-Haltern.
