Die von der schwarz-roten Koalition vereinbarte Reform des Wahlrechts steht offenbar vor dem Scheitern. Während SPD-Vertreter das Aus der Gespräche verkünden, wirft die Union dem Koalitionspartner Vertragsbruch vor. Streitpunkt sind vor allem die Frage der Parität auf den Wahllisten und die Sicherung der Wahlkreissieger-Mandate.
SPD erklärt Reformbemühungen für gescheitert
Nach Darstellung der SPD steht die von der schwarz-roten Koalition geplante Reform des Wahlrechts vor dem Aus. Johannes Fechner (SPD), Rechtspolitiker und für die SPD federführend in der Wahlrechtskommission, sagte dem Nachrichtenportal „T-Online“: „Wir werden mit der Union wohl leider keine Wahlrechtsreform mehr beschließen.“ Die Kommission war damit beauftragt, einen gemeinsamen Reformvorschlag zu erarbeiten.
Fechner zufolge tagt die Wahlrechtskommission inzwischen nicht mehr. Sie habe im März ihren Auftrag erfüllt und dem Koalitionsausschuss Möglichkeiten einer Wahlrechtsreform vorgelegt. „Die SPD hätte das Wahlrecht gerne so reformiert, dass alle Wahlkreise im Bundestag vertreten sind und der Frauenanteil im Bundestag durch paritätische Landeslisten deutlich steigt“, sagte Fechner „T-Online“. Weiter erklärte er mit Blick auf die Union: „Der Union waren die Wahlkreissieger offenbar doch nicht so wichtig, als dass sie zu Kompromissen bei der Parität bereit gewesen wäre.“
Union wirft SPD Bruch des Koalitionsvertrags vor
Die Union widerspricht der Darstellung der SPD deutlich. Steffen Bilger (CDU), parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag und ebenfalls Mitglied der Wahlrechtskommission, sagte dem Nachrichtenportal „T-Online“: „Eine Absage an die Wahlrechtsreform durch die SPD wäre ein klarer Bruch des Koalitionsvertrages.“ Dort sei „schwarz auf weiß vereinbart, das Wahlrecht so zu reformieren, dass jeder mit der Erststimme gewählte Kandidat auch in den Bundestag“ einziehe.
Bilger verwies auf die Folgen des bisherigen Wahlrechts: Eine Million Wähler hätten aktuell keinen Bundestagsabgeordneten. „Es sollte Einigkeit in der Koalition darüber bestehen, dass dieser Zustand schädlich ist für eine gerechte Demokratie“, so der CDU-Politiker gegenüber „T-Online“. Zugleich betonte er mit Blick auf die Forderungen der SPD: „Der Begriff `Parität` findet sich im Koalitionsvertrag hingegen nicht.“ Bisher hätten sich alle Versuche, ein paritätisches Wahlrecht zu verankern, als verfassungswidrig erwiesen. „Die SPD konnte keinen Vorschlag vorlegen, der daran etwas ändern würde.“
Koalitionsvertrag und lange Vorgeschichte der Wahlrechtsreformen
Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle „eine Wahlrechtskommission einsetzen, die die Wahlrechtsreform 2023 evaluieren und im Jahr 2025 Vorschläge unterbreiten soll, wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann“. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren solle dann unverzüglich eingeleitet werden. „Dabei soll auch geprüft werden, wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen im Parlament gewährleistet werden kann und ob Menschen ab 16 Jahren an der Wahl teilnehmen sollten.“
Ausgangspunkt der Debatten über Wahlrechtsreformen war 2011 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu dem damals gültigen Wahlrecht. Damals wurden Sitze, die einer Partei nach ihrem Anteil an Zweitstimmen zustehen, zunächst mit den in den Wahlkreisen durch Erststimmen errungenen Direktmandaten aufgefüllt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate errang, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden, zogen diese zusätzlich in den Bundestag ein (Überhangmandate). Das Verfassungsgericht bemängelte daran, dass Stimmen für eine Partei so mitunter zu weniger Sitzen für diese Partei führen konnten.
2011 wurden daher zusätzlich Ausgleichsmandate eingeführt: Sie sollten dafür sorgen, dass die Sitzverteilung im Parlament dem Zweitstimmanteil der jeweiligen Partei entsprach. Dies führte zu einem deutlichen Anwachsen des Bundestages und einer Stärkung kleinerer Parteien. Eine kleinere Reform 2020 hatte schließlich zur Folge, dass nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Davon konnte vor allem die CSU profitieren.
Die vom Bundesverfassungsgericht weitgehend bestätigte Reform der Ampelkoalition sah zuletzt vor, dass es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt. Damit verlieren im Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmäßig Sitze. Im Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als andere Parteien. Ein Nachteil der Reform ist, dass manche Wahlkreise nun nicht mehr im Bundestag vertreten sind. 23 der Erststimmensieger waren von der Regelung dieses Mal betroffen.
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