Der Deutsche Richterbund hat die von der Bundesregierung geplante, befristete Speicherpflicht für IP-Adressen begrüßt und zugleich weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch verlangt. Der Verband sieht in der Sicherung digitaler Spuren ein zentrales Instrument für Ermittlungen in Fällen von Kinderpornografie und warnt vor Strafverfolgungslücken nach dem Auslaufen europäischer Regelungen zur freiwilligen Chatkontrolle.
Richterbund fordert bessere Ermittlungsmöglichkeiten
Richterbund-Hauptgeschäftsführer Sven Rebehn betonte die Bedeutung von IP-Adressen für die Strafverfolgung im Internet. „Bei Internet-Straftaten wie Kinderpornografie ist die IP-Adresse oftmals der einzige, aber immer der schnellste Ermittlungsansatz, um Tatverdächtige aufzuspüren und Opfer aus einer womöglich andauernden Notlage zu befreien“, sagte Rebehn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben). „Ohne die Möglichkeit einer verlässlichen Zuordnung von IP-Adressen zu den Anschlussinhabern laufen Ermittlungen häufig ins Leere.“
Neuanlauf für freiwillige Chatkontrolle gefordert
Neben der nationalen Speicherpflicht für IP-Adressen sei ein weiterer Schritt auf europäischer Ebene notwendig, so Rebehn. Er forderte „einen Neuanlauf für die freiwillige Chatkontrolle gegen Kindesmissbrauch auf europäischer Ebene“. Die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen sollten sich „in Brüssel dafür einsetzen, dass Messengerdienste weiterhin rechtssicher Missbrauchsdarstellungen in Chats identifizieren und melden dürften“. Die entsprechende Regelung ist Anfang April ausgelaufen.
Die Staatsanwaltschaften seien alarmiert und befürchteten erhebliche Strafverfolgungslücken, wenn die US-Plattformen künftig keine Hinweise auf Kindesmissbrauch mehr über das National Center for Missing and Exploited Children an EU-Strafverfolger weitergeben, warnte der Richterbund-Geschäftsführer.
Kabinett berät befristete Speicherpflicht – Kritik von Datenschützern
Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch eine auf drei Monate befristete Speicherpflicht für IP-Adressen und zugehörige Port-Nummern beschließen. Datenschützer sehen den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) kritisch.