Trotz geänderten Geschlechtseintrags muss Marla Svenja Liebich in Zeithain einsitzen.
Die verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich ist nach ihrer Auslieferung aus Tschechien zunächst in das Frauengefängnis Chemnitz gebracht worden. Wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf das sächsische Justizministerium berichtet, wurde sie noch am selben Tag in die Justizvollzugsanstalt Zeithain im Landkreis Meißen verlegt. Die Anstaltsleitung in Chemnitz entschied, dass Liebich trotz ihres geänderten Geschlechtseintrags von männlich zu weiblich nicht im Frauengefängnis bleiben kann. Begründet wurde dies unter anderem mit der Sicherheit der anderen Inhaftierten, wie Justizministerin Constanze Geiert (CDU) erklärte. Die Entscheidung sei nach einem Gespräch mit Liebich und einer medizinischen Untersuchung getroffen worden.
Haftstrafe wegen Volksverhetzung vollstreckt
Liebich war im Juli 2023 vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Ursprünglich sollte sie die Haft bereits Ende August 2025 antreten, floh jedoch und wurde erst im April dieses Jahres in Tschechien gefasst. Ein Gericht in Pilsen entschied Anfang Juni, die 55-Jährige an Deutschland auszuliefern. Das Obergericht in Prag wies ihre Beschwerden gegen die Auslieferung später als unbegründet ab. Vor Gericht hatte Liebich angegeben, Angst zu haben, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen.
Tschechien liefert verurteilte Straftäterin an Deutschland
Nach ihrer Festnahme in Tschechien wurde Liebich zunächst nach Pilsen gebracht. Die tschechische Polizei bestätigte auf der Plattform X, dass sie an der A17 bei Breitenau in Sachsen an die Bundespolizei übergeben wurde, wie der MDR berichtet. Sachsens Justizministerin Geiert betonte, das rechtskräftige Urteil könne nun vollstreckt werden und dankte den tschechischen Behörden für die Zusammenarbeit.
Geschlechtseintragsänderung als rechtliche Provokation
Liebich hatte 2024 ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern lassen, was Kritiker als Provokation und Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes werteten. Der Saalekreis leitete im Dezember 2025 rechtliche Schritte ein, um die Änderungen rückgängig zu machen. Ein Verfahren dazu steht noch aus. Die Staatsanwaltschaft Halle bleibt für die Vollstreckung der Haftstrafe zuständig.
