Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage gegen einen 28-jährigen Polizeibeamten wegen tödlicher Schüsse in der Oldenburger Innenstadt zugelassen. Der Fall betrifft einen Einsatz im April 2025, bei dem ein 21-Jähriger durch Schüsse des Beamten ums Leben kam. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft dem Polizisten fahrlässiges Handeln vor, während das Gericht einen hinreichenden Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt verneint. In der anstehenden Hauptverhandlung soll der genaue Ablauf des Einsatzes aufgeklärt werden.
Anklage nach tödlichen Schüssen in der Innenstadt
Das Landgericht Oldenburg hat nach eigenen Angaben die Anklage gegen den 28-jährigen Polizeibeamten zugelassen. Wie das Gericht am Montag mitteilte, betrifft die Anklage einen Vorfall vom April 2025 in der Oldenburger Innenstadt, bei dem ein 21-Jähriger bei einem Polizeieinsatz erschossen wurde.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft dem Beamten vor, die Schüsse fahrlässig abgegeben zu haben, obwohl keine Notwehrsituation mehr bestanden habe. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte das Opfer zuvor Reizgas eingesetzt, trug aber kein Messer bei sich und wollte fliehen. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Beamte hätte die Situation anders einschätzen müssen.
Kein hinreichender Verdacht auf vorsätzliche Tötung
Die Strafkammer des Landgerichts entschied im Zwischenverfahren, dass ein hinreichender Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt nicht vorliegt. Nach der Entscheidung der Strafkammer seien die Schüsse in einem dynamischen Geschehen gefallen, bei dem der Beamte möglicherweise fälschlicherweise von einem fortbestehenden Angriff ausging.
Der genaue Ablauf des Einsatzes soll nach Angaben des Gerichts in der Hauptverhandlung geklärt werden.
