Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hat die Einigung der schwarz-roten Koalition auf schnellere Genehmigungen für Infrastrukturmaßnahmen als „Paradigmenwechsel“ bezeichnet. Während der Minister im sogenannten Infrastrukturzukunftsgesetz einen zentralen Schritt für leistungsfähige Verkehrswege und wirtschaftliche Stärke sieht, warnt der Sachverständigenrat für Umweltfragen vor erheblichen Risiken für Natur- und Umweltschutz.
„Paradigmenwechsel“ bei Infrastrukturprojekten
Patrick Schnieder
Für leistungsfähige Verkehrswege, wirtschaftliche Stärke und eine verteidigungsfähige Infrastruktur brauche man „moderne Planungs- und Genehmigungsverfahren“, so Schnieder weiter. „Genau das erreichen wir mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz.“ Der Minister betonte, er freue sich, dass das Gesetz am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden könne.
Zuvor hatten die SPD und das Umweltministerium unter Leitung von Carsten Schneider
Streit um Umweltstandards und Naturschutz
Verkehrsminister Schnieder beteuerte, in keiner Weise würden im Infrastrukturzukunftsgesetz Umweltstandards abgesenkt. Die Folgen des Gesetzes bewertet ein von der Bundesregierung eingesetztes wissenschaftliches Beratungsgremium jedoch anders. Mit dem Gesetz erreiche die Beschleunigungsgesetzgebung „eine neue Qualität, die nun dezidiert auf Kosten von Natur- und Umweltschutz geht“, schrieb der Sachverständigenrat für Umweltfragen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf. „Dies ist in Anbetracht des schlechten Naturzustands und der weiterhin unbewältigten ökologischen Probleme, vor allem des anthropogenen Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts, hoch problematisch.“
Eine mit Nachhaltigkeitszielen nicht kompatible Infrastrukturentwicklung werde weitergeführt und sogar mit Vorrang gegenüber dem Umwelt- und Naturschutz ausgestattet, erklärten die Experten. Statt den Stand des Wissens zur Implementation von Gesetzen und den Möglichkeiten zügiger Implementation zu berücksichtigen, folge die Bundesregierung einer zweifelhaften symbolischen Handlungsdynamik. „Diese birgt das Risiko, am Ende nur wenig zur Beschleunigung beizutragen, jedoch das Umweltschutzniveau herabzusetzen.“
Änderungen im parlamentarischen Verfahren
Im parlamentarischen Verfahren wurde der Regierungsentwurf an einigen Stellen verändert. „Dazu gehören unter anderem die Einführung einer Stichtagsregelung, die Erweiterung der Ersatzgeldmöglichkeit für Energieinfrastrukturvorhaben sowie die Ausweitung des überragenden öffentlichen Interesses auf systemkritische Schifffahrtsanlagen und wichtige Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes“, erklärte Schnieder.
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