Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Kritik an geplanten Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zurückgewiesen. In der Regierungsbefragung im Bundestag betonte sie, der Grundkonsens über Zweck und Bedeutung des Gesetzes solle erhalten bleiben. Zugleich dementierte sie Spekulationen über künftig fünfstellige Gebühren für IFG-Anfragen.
Hubig weist Spekulationen über hohe Gebühren zurück
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte am Mittwoch im Deutschen Bundestag klar, dass bei möglichen Änderungen des Informationsfreiheitsgesetzes genau darauf geachtet werde, „dass der Grundkonsens über Zweck und Bedeutung des IFG erhalten bleibe“. Die Äußerungen fielen im Rahmen der Regierungsbefragung.
Der Koalitionsvertrag sehe eine Reform des Gesetzes vor, die den Bürgern zugutekommen und das Gesetz schlagkräftiger machen solle. Mutmaßungen über Gebühren in Höhe von künftig mehreren Zehntausend Euro für IFG-Anfragen wies die Ministerin scharf zurück. Solche Überlegungen fänden sich „nirgendwo“ und seien reine Spekulation, sagte Hubig laut dts Nachrichtenagentur.
Zunächst bleibe ein Gesetzentwurf des zuständigen Ressorts abzuwarten. Dieser werde innerhalb der Bundesregierung geprüft. Hubig zeigte sich überzeugt, dass auch künftig sichergestellt werde, dass die Bundesregierung transparent über ihr Handeln Rechenschaft ablege.
Geplante Einschränkungen bei Antragsberechtigten
Die in der vergangenen Woche im Koalitionsausschuss vereinbarten Pläne sehen vor, dass IFG-Anfragen nur noch von Privatpersonen und bei nachgewiesenem „berechtigtem Interesse“ gestellt werden können. Organisationen und Medienunternehmen sind dagegen ausgeschlossen. Zudem soll der bisherige Gebührendeckel von 500 Euro entfallen, stattdessen sollen die Gebühren „kostendeckend“ erhoben werden.
Die Regierung begründet dies mit „Bürokratieabbau“ und dem Schutz kritischer Infrastruktur, berichtete die dts Nachrichtenagentur. Zahlreiche Organisationen und Medien sprechen hingegen von einem „Angriff auf die Pressefreiheit“, so die Agentur weiter.
Spannungsfeld zwischen Transparenz und Kosten
Mit der Reform verfolgt die Koalition nach den bisherigen Plänen das Ziel, das Informationsfreiheitsgesetz zugleich zu schärfen und die staatliche Verwaltung zu entlasten. Während Hubig betont, der Grundkonsens über Zweck und Bedeutung des IFG solle gewahrt bleiben, kritisieren Organisationen und Medien vor allem den Ausschluss von Medienunternehmen und den Wegfall des Gebührendeckels. Die dts Nachrichtenagentur hebt die gegensätzlichen Bewertungen der geplanten Änderungen hervor.
