Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant eine Präzisierung des Strafgesetzbuchs mit Blick auf sogenannte „Femizide“ und geschlechtsspezifische Tötungen. Der Mord-Paragraf soll erweitert werden, damit Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven klarer als Mord bewertet werden können.
Hubig kündigt Gesetzesänderung an
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will den Mord-Paragrafen im Strafgesetzbuch mit Blick auf sogenannte „Femizide“ und geschlechtsspezifische Tötungen präzisieren. Dafür soll der entsprechende Paragraf erweitert werden. „Wir haben einen guten Weg gefunden deutlich zu machen: Wer aus der Motivation heraus tötet, nur weil sie eine Frau ist, der soll dann, wenn alle anderen Einzelheiten passen, auch als Mörder verurteilt werden“, sagte die Ministerin der „Bild am Sonntag“.
Klarstellung bei geschlechtsspezifischen Motiven
Zwar könne nach geltendem Recht schon heute die Tötung einer Frau aus Besitzdenken als Mord strafbar sein. Doch in der Rechtsprechung gebe es immer noch Entscheidungen, „na ja, das war Eifersucht. Wenn der eifersüchtig war, war der in Rage. Dann ist er vermindert schuldfähig und dann kann man es nur als Totschlag verurteilen“, so Hubig laut „Bild am Sonntag“. Das wolle man nun durch eine Klarstellung im Gesetz ändern, sodass auch Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven als Mord bewertet werden könnten.
Auswirkungen auf das Strafmaß
Mit der geplanten Änderung würde sich auch das mögliche Strafmaß verändern. Denn nur bei einer Verurteilung wegen Mordes könne der Täter „eine lebenslange Freiheitsstrafe bekommen“, so die Bundesjustizministerin gegenüber „Bild am Sonntag“. Beim Totschlag sei nur eine begrenzte Strafe möglich, zum Beispiel auf „zehn, zwölf Jahre, wo dann klar ist, spätestens danach ist auch die Entlassung“.
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