Die französische Nationalversammlung hat nach jahrelangen Debatten ein Gesetz zur Sterbehilfe unter strengen Auflagen gebilligt. Mit 291 zu 241 Stimmen votierten die Abgeordneten am Mittwoch für den Entwurf, der zuvor mehrfach in der zweiten Parlamentskammer gescheitert war. Premierminister Sébastien Lecornu will Teile des Gesetzes dem Verfassungsrat vorlegen, bevor es in Kraft treten kann.
Strenge Voraussetzungen für Sterbehilfe
Die Regelung sieht Sterbehilfe ausschließlich für volljährige Franzosen vor, die an einer „schweren, unheilbaren und lebensbedrohlichen“ Krankheit in einem „fortgeschrittenen oder terminalen Stadium“ leiden. Die Erkrankung muss mit ständigen, unerträglichen oder therapieresistenten körperlichen oder psychischen Schmerzen verbunden sein.
Verfahren mit mehreren Entscheidungsschritten
Der Patient muss seinen Wunsch gegenüber einem Arzt frei äußern. Sébastien Lecornu will Teile des Gesetzes dem Verfassungsrat vorlegen, bevor es endgültig in Kraft treten kann. Der Arzt entscheidet nach einer Beratung innerhalb von 15 Tagen über den Antrag.
Nach einer zweitägigen Bedenkzeit müsste der Patient das tödliche Mittel selbst verabreichen. Nur wenn er dazu nicht in der Lage ist, darf ein Arzt oder eine Pflegekraft die Verabreichung übernehmen. Die Entscheidung des Patienten muss am Tag des Eingriffs erneut vom Arzt bestätigt werden.
