Das Bundesfinanzministerium zieht die geplante Streichung des Steuerfreibetrags für Mitarbeiterrabatte zurück. Der neue Referentenentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 enthält keine entsprechende Änderung mehr. Die Steuermindereinnahmen steigen dadurch auf 1,55 Milliarden Euro.
Rücknahme nach Koalitionsstreit
Ursprünglich sollte die Abschaffung des Freibetrags rund 240 Millionen Euro einsparen. Doch unter Berufung auf Finanzministeriumskreise wird das Vorhaben nun zumindest in diesem Gesetzentwurf nicht weiterverfolgt. Alle Maßnahmen zum Subventionsabbau, die nicht ausdrücklich vom Koalitionsausschuss vereinbart wurden, seien gestrichen worden, hieß es. Eine spätere Behandlung in einem separaten Vorhaben bleibt jedoch möglich – die Gespräche dazu seien noch nicht abgeschlossen.
Die geplante Streichung hatte zu Unstimmigkeiten in der schwarz-roten Koalition geführt. Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler (CDU), kritisierte das Vorhaben in der „Welt“ scharf. Eine Abschaffung stehe nicht im Einklang mit dem Ziel, Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten. „Im Gegenteil: Sie käme einer verdeckten Gehaltskürzung gleich.“
Durch die Rücknahme des Subventionsabbaus steigen die Steuermindereinnahmen für 2027 auf 1,55 Milliarden Euro. Zuvor war das Ministerium von 935 Millionen Euro ausgegangen. Auch für die Folgejahre fallen die Einnahmen rund 600 Millionen Euro geringer aus.
Das "Handelsblatt" hatte zuvor unter Berufung auf eine E-Mail des Kanzleramtes berichtet, die Abschaffung der Steuersubventionen sei "geeint".