Der frühere SPD-Vorsitzende Franz Müntefering fordert ein Verbotsverfahren gegen die AfD und sieht dafür eine demokratische Pflicht. Nach seiner Ansicht verstößt die Partei mit ihren Positionen zu Ausländern und Zuwanderung gegen die im Grundgesetz verankerte Menschenwürde und gefährdet damit die Grundidee der Demokratie.
Müntefering fordert Prüfung durch Bundesverfassungsgericht
Der frühere SPD-Vorsitzende Franz Müntefering spricht sich für ein Verbotsverfahren gegen die AfD aus. „Ich bin dafür, ein Verbotsverfahren in Gang zu setzen, damit das vom obersten Gericht geprüft wird“, sagte Müntefering der Wochenzeitung „Die Zeit“.
Müntefering begründet seine Forderung damit, dass die Partei insbesondere mit ihren Positionen zu Ausländern und Zuwanderern Artikel 1 des Grundgesetzes unterlaufe, der die Menschenwürde zum Verfassungsprinzip erkläre. „Das aushebeln zu wollen, werfe ich der AfD vor. Und damit hebeln sie die Grundidee unserer Demokratie aus“, sagte der SPD-Politiker und ehemalige Arbeitsminister und Vizekanzler „Der Zeit“.
„Wehrhafte Demokratie“ und Pflicht zum Handeln
Aus diesem Verhalten leitet Müntefering ab, dass die demokratischen Parteien nicht nur das Recht, sondern auch eine Pflicht hätten, einen Verbotsantrag zu stellen. Das Grundgesetz sei Leitlinie für ihr Handeln. Die Verfassung sei da deutlich: Das Parteienverbot sei ein ausdrücklich in der Verfassung vorgesehenes Instrument der wehrhaften Demokratie.
Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sollten sich nach Ansicht von Müntefering untereinander verständigen, wer das Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragen solle. Die Entscheidung trifft das Gericht.
Kritik an Vorstoß zur Aufweichung der Brandmauer
Eine scharfe Absage erteilte Müntefering seinem Parteifreund Torsten Albig, der die Brandmauer zur AfD infrage gestellt hatte. „Nein, das ist nicht empfehlenswert. Auch nicht nötig. Damit kommt man in die Schlagzeilen, aber die haben meistens nur kurze Dauer“, sagte Müntefering „Der Zeit“.
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