Die Europäische Kommission hat eine deutsche Beihilferegelung im Umfang von fünf Milliarden Euro genehmigt, mit der Industrieunternehmen bei der Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse unterstützt werden sollen. Ziel ist es, die Energie- und Klimaziele Deutschlands sowie die EU-Ziele für nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
Fünf Milliarden Euro für klimafreundliche Industrieprojekte
Die Europäische Kommission teilte am Donnerstag mit, dass sie die deutsche Beihilferegelung genehmigt habe, die ein Finanzvolumen von fünf Milliarden Euro umfasst. Die Regelung soll Industrieunternehmen dabei unterstützen, ihre Produktionsprozesse zu dekarbonisieren.
Beihilfefähig sind Projekte, die fossile Brenn- oder Rohstoffe durch emissionsarme Alternativen ersetzen sollen. Genannt werden etwa Elektrifizierung, Wasserstoff oder CO2-Abscheidung und -Speicherung. Im Mittelpunkt steht dabei, die Energie- und Klimaziele Deutschlands zu erreichen und zugleich die EU-Ziele für nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
Auswahl nach Kosteneffizienz und Emissionsreduktion
Die Vorhaben werden im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung ausgewählt. Maßgeblich ist dabei ihre Kosteneffizienz, wobei insbesondere die Höhe der beantragten Beihilfe pro Tonne vermiedener CO2-Emissionen entscheidend ist. Die geförderten Projekte müssen eine erhebliche Emissionsreduktion erzielen: mindestens 50 Prozent innerhalb von vier Jahren und 85 Prozent bis zum Ende der Vertragslaufzeit in 15 Jahren.
Die Beihilfen werden in Form zweiseitiger CO2-Differenzverträge mit einer Laufzeit von 15 Jahren gewährt. Die Höhe der jährlichen Zahlungen hängt von Marktentwicklungen ab.
Kommission sieht Anreizeffekt und begrenzte Wettbewerbsverzerrung
Die Europäische Kommission bewertete die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und kam zu dem Schluss, dass sie erforderlich und geeignet sei, um die Dekarbonisierung in unter das Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweigen zu fördern. Die Regelung habe einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger ohne die öffentliche Förderung solche Investitionen nicht tätigen würden. Zudem seien die Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU begrenzt.
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