Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verbot der rechtsextremen Vereinigung „Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e. V.“ bestätigt. Die Richterinnen und Richter sahen in der Ideologie der Organisation einen Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Damit bleibt das vom Bundesinnenministerium (BMI) am 4. August 2023 ausgesprochene Verbot bestehen.
Verbot des BMI bestätigt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilte am Mittwoch mit, dass die Klage der Vereinigung gegen das Verbot durch das Bundesinnenministerium (BMI) abgewiesen wurde. Die Entscheidung fiel im Rahmen eines Verfahrens, mit dem sich die Organisation gegen den Eingriff des BMI vom 4. August 2023 zur Wehr gesetzt hatte. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die Vereinigung gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung.
Ideologie mit Bezug zur NS-Rassenlehre
Die Klägerin, die sich selbst als älteste germanisch-heidnische Glaubensgemeinschaft sieht, vertritt laut Begründung des Gerichts eine Ideologie, die sich an der nationalsozialistischen Rassenlehre orientiert. Nach den Feststellungen der Richterinnen und Richter dürfen ihre Mitglieder nur Menschen bestimmter „Rassen“ sein, zudem propagiere sie eine „Volksgemeinschaft“ auf biologischer Basis. Diese Haltung widerspreche den Grundwerten des Grundgesetzes, insbesondere der Menschenwürde, die unabhängig von Herkunft oder „Rasse“ gelte.
Religionsgemeinschaften nicht über dem Gesetz
Das Gericht betonte, dass auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den allgemeinen Gesetzen unterlägen. Die „Artgemeinschaft“ habe zentrale Elemente der nationalsozialistischen Ideologie übernommen und verbreite diese durch ihre Publikationen und Veranstaltungen. Nach Angaben des Gerichts untermauern die enge Verbindung zu rechtsextremen Kreisen und die Verwendung nationalsozialistischer Symbolik das vom Bundesinnenministerium ausgesprochene Verbot.
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