Die Bundesregierung erkennt Defizite bei der Aufklärung über Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Arztpraxen, sieht aber keinen Bedarf für strengere Bundesgesetze. Forderungen nach einem Verbot einzelner Angebote und nach neuen gesetzlichen Vorgaben zum Patientenschutz lehnt das Bundesgesundheitsministerium ab.
Bundesregierung sieht Länder in der Pflicht
Die Bundesregierung sieht bei den umstrittenen Selbstzahler-Leistungen Mängel bei der Aufklärung der Praxen über Nutzen und Risiken, weist aber Forderungen nach schärferen Regelungen zum besseren Schutz der Patienten zurück. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.
Der Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretär Tino Sorge (CDU) schrieb, das Verhalten der Patienten, auch Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) mit unklarem Nutzen oder einem möglichen Schadenspotenzial anzunehmen, deute auf eine „unzureichende Umsetzung der Aufklärungspflichten in den Praxen hin“. Die Überwachung und Sanktionierung von Verstößen gegen die Aufklärungspflichten liege bei den Landesärztekammern, stellte Sorge klar. Ein Regelungsbedarf auf Bundesebene bestehe nicht, da der bestehende Rechtsrahmen für den Patientenschutz „vollumfänglich und lückenlos normiert“ sei.
Kein Verbot einzelner IGeL-Leistungen geplant
Auch ein Verbot bestimmter IGeL-Angebote, wie es zum Beispiel vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), gefordert wird, lehnt das Ministerium ab. „Ein pauschales gesetzliches Verbot von Leistungen würde unzulässig in die ärztliche Therapiefreiheit und in das Recht der Patienten auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen“, argumentierte Sorge laut Antwort des Ministeriums.
Schwartze hatte konkret die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter genannt. Hier würden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt, argumentierte er.
Nach Angaben von Sorge plant die Regierung auch keinen gesetzlichen Eingriff, um zu verhindern, dass Leistungen der Krankenkassen als kostenpflichtige IGeL angeboten werden. Dieses Vorgehen wird von Verbraucherschützern und dem Medizinischen Dienst immer wieder angeprangert.
Grüne fordern mehr Transparenz und Kontrolle
Der Grünen-Gesundheitspolitiker Armin Grau mahnte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ „klare gesetzliche Regelungen“ an. Konkret forderte er unter anderem die Dokumentation der IGeL-Aufklärung in der elektronischen Patientenakte sowie eine klare Trennung zwischen Kassen- und IGeL-Sprechstunden. „Nur mit mehr Transparenz, wirksamen Kontrollen und einem besseren Schutz der Patienten kann verhindert werden, dass wirtschaftliche Interessen medizinische Entscheidungen beeinflussen“, sagte er dem RND.
