Verbände warnen vor einem deutlichen Rückgang des Mietwohnungsangebots in Deutschland infolge des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG). Während Haus und Grund einen massiven Einbruch am Mietwohnungsmarkt befürchtet, weist Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) die Kritik zurück und verweist auf Flexibilität bei der Heizungswahl.
Verbände sehen Mietwohnungsmarkt in Gefahr
Der Eigentümerverband Haus und Grund rechnet laut einem Bericht der „Bild“ (Donnerstagausgabe) damit, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) die Zahl der verfügbaren Mietwohnungen in Deutschland drastisch verringern könnte. Der Verband prognostiziert einen Rückgang um bis zu drei Millionen Wohnungen auf dem Mietmarkt, berichtet die „Bild“.
Grund dafür sei, dass Millionen Wohnungen mit Gasetagenheizungen betrieben werden und der Einbau einer Wärmepumpe vielfach nicht möglich sei, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke der Zeitung. Vermieter seien daher gezwungen, neue Gasheizungen einzubauen und müssten sich in der Folge an den Heizkosten der Mieter beteiligen. „Die Kostenrisiken werden mit der neuen Regelung unkalkulierbar“, sagte Warnecke laut „Bild“. Man werde vielen Vermietern deshalb nicht empfehlen können, ihre Wohnungen weiter zu vermieten.
Auch Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier vom Sozialverband SoVD warnt vor einem spürbaren Rückgang der verfügbaren Mietwohnungen. Sie sehe die Gefahr, dass Eigentümer aufgrund des Kostendrucks ihre Immobilien eher verkaufen, statt zu vermieten. Das würde die Lage am Wohnungsmarkt weiter verschärfen und die Mieten weiter nach oben treiben. „Das wäre absolut kontraproduktiv für rund drei Millionen Betroffene“, sagte Engelmeier der „Bild“.
Bundesbauministerium weist Kritik zurück
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) wies die Warnungen zurück. „Die Kritik ist für uns nicht nachvollziehbar, da der Entwurf eine notwendige Flexibilität bei der Heizungswahl schafft“, sagte ihr Sprecher der Zeitung „Bild“. Im parlamentarischen Verfahren könnten sich demnach noch Änderungen ergeben.
Hintergrund: Klimaziele und neue Regeln fürs Heizen
Der Gebäudesektor verpasst aktuell regelmäßig die CO2-Einsparziele im Bundes-Klimaschutzgesetz und der EU-Klimaschutzverordnung. Die Ampel-Regierung hatte daher das Gebäudeenergiegesetz (GEG) reformiert und für den Einbau neuer Heizungen die Vorgabe aufgestellt, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, also beispielsweise durch Wärmepumpen oder Solarthermie.
CDU/CSU und SPD will diese Regel nun mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) kippen. Stattdessen sollen neue Öl- und Gasheizungen mit einem steigenden Anteil an synthetischen Kraftstoffen und Biogas betrieben werden müssen. Die Kosten für diese wahrscheinlich teure Beimischung, die steigenden Netzentgelte sowie für den ebenfalls steigenden CO2-Preis beim Heizen soll in diesen Fällen künftig auf Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Experten erwarten allerdings, dass diese sogenannte „Biotreppe“ nicht ausreichen wird, um die Klimaziele im Gebäudebereich einzuhalten, sodass nach dem Lastenteilungsmechanismus der EU milliardenschwere Zahlungen auf die Steuerzahler zukommen.
✨ mit KI bearbeitet