Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) will den Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende stärker auf einkommensschwache Familien konzentrieren und plant dafür eine Gehaltsgrenze. Zudem verteidigt er die geplante Streichung des Unterhaltsvorschusses für 16- bis 18-Jährige gegen Kritik aus der SPD und verweist auf stark gestiegene Ausgaben für die Leistung.
Frei kündigt Gehaltsgrenze beim Unterhaltsvorschuss an
Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hat Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende in Aussicht gestellt. Wer mehr als 4.500 bis 5.000 Euro brutto im Monat verdiene, solle künftig keinen Anspruch mehr darauf haben, dass der Staat für säumige Unterhaltspflichtige in Vorleistung trete, sagte Frei dem Talk-Format „Stimme am Morgen“ des TV-Senders der „Welt“ am Mittwoch.
„Der Unterhaltsvorschuss ist eine Sozialleistung, die müssen wir konzentrieren auf diejenigen, die wirklich bedürftig sind“, so Frei in der Sendung „Stimme am Morgen“ des TV-Senders der „Welt“. „Und das bedeutet eben, wir müssen da eine Gehaltsgrenze einziehen. Wer über dieser Gehaltsgrenze liegt, der kann keinen Anspruch darauf haben, dass die Allgemeinheit für Zahlungsausfälle des Partners einsteht.“
Die genaue Grenze werde sich laut Frei erst im Gesetzgebungsverfahren erweisen. Eine ungefähre Spanne nannte er dennoch: Man könne von einer Grenze sprechen, die bei 4.500 bis 5.000 Euro Monatseinkommen liege. Ab da sei es seiner Einschätzung nach kaum zu rechtfertigen, warum die Allgemeinheit einspringen solle.
Streit um Unterhaltsvorschuss für ältere Jugendliche
Frei wies in „Stimme am Morgen“ des TV-Senders der „Welt“ auch die Kritik von SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf an den Plänen zur Streichung des Unterhaltsvorschusses für 16- bis 18-Jährige zurück. Es werde niemand im Regen stehen gelassen, behauptete er. Die Regelung sei zusammen mit anderen Veränderungen, etwa im Bundesteilhabegesetz oder der Kinder- und Jugendhilfe, von der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Juni beschlossen worden.
Belastung für Kommunen durch steigende Ausgaben
Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss seien in den letzten acht Jahren um das Vierfache gestiegen, sagte Frei im Gespräch mit „Stimme am Morgen“ des TV-Senders der „Welt“. Das belaste die Städte, Gemeinden und Landkreise. Wenn man dort Entlastung schaffen wolle, müsse man nach seinen Worten genau an solche Dinge herangehen.
Jugendämter können sich das Geld für die Vorleistung vom säumigen Elternteil im sogenannten Regress zurückholen. Die Rückzahlungspflicht greift aber nur, wenn dieser Elternteil finanziell leistungsfähig ist. In den meisten Fällen bleibt der Staat allerdings auf den Kosten sitzen.
