Die anhaltende Trockenheit hat jetzt spürbare Folgen: Stadt und Landkreis Osnabrück schränken die Entnahme von Wasser aus Gewässern und Brunnen deutlich ein. Die neuen Regeln gelten ab Freitag, 7. August, und zunächst bis zum 30. September.
Wasser aus Bächen und Flüssen verboten
Ab Freitag ist die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern zweiter und dritter Ordnung zur Bewässerung und Beregnung im gesamten Gebiet von Stadt und Landkreis Osnabrück untersagt. Das Verbot gilt auch dann, wenn bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Wasserentnahme besteht.
Bewässerung zur Mittagszeit untersagt
Darüber hinaus darf täglich zwischen 12 und 18 Uhr nicht mehr aus Brunnen zur Beregnung öffentlicher und privater Grünflächen, Sportanlagen sowie land- und forstwirtschaftlicher Flächen bewässert werden. Auch diese Regelung gilt unabhängig davon, ob eine entsprechende Genehmigung vorliegt.
Schutz von Gewässern und Grundwasser
Hintergrund sind die anhaltende Trockenperiode und die derzeitige Hochsommerwetterlage. Durch die geringen Niederschläge sind die Wasserstände in Flüssen, Seen und im Grundwasser deutlich gesunken. Mit den Einschränkungen wollen Stadt und Landkreis die Gewässer und das Grundwasser schützen, die Wasserressourcen sichern und ökologische Schäden verhindern. Zudem appellieren die Behörden an alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam und verantwortungsbewusst mit Wasser umzugehen.
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