Am 27. September entscheidet sich zwischen Katharina Pötter und Volker Bajus, wer Oberbürgermeister von Osnabrück wird. Für die Stichwahl müssen sich die Wähler allerdings nicht auf ein neues Wahllokal oder eine neue Wahlbenachrichtigung einstellen. Das Wahlamt hat die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
Alte Wahlbenachrichtigung bleibt gültig
Wer seine Wahlbenachrichtigung von der Hauptwahl noch besitzt, kann sie auch bei der Stichwahl verwenden. Eine neue Benachrichtigung verschickt die Stadt nicht. Auch beim Wahllokal ändert sich nichts: Gewählt wird am 27. September dort, wo die Wähler bereits bei der Hauptwahl ihre Stimme abgegeben haben.
Wer die Wahlbenachrichtigung verloren hat, muss deshalb nicht auf die Wahl verzichten. Im Wahllokal genügt ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder ein vergleichbares Ausweisdokument. Auch für die Briefwahl direkt vor Ort im Wahlbüro ist die alte Wahlbenachrichtigung nicht erforderlich.
Wer per Briefwahl wählen will, muss erneut einen Antrag stellen
Wer bei der Stichwahl per Brief abstimmen möchte, muss erneut Briefwahl beantragen. Dabei gibt es eine wichtige Einschränkung: Der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung kann nicht ein zweites Mal für die Online-Beantragung genutzt werden, wenn er bereits bei der Hauptwahl verwendet wurde.
Für den erneuten Antrag gibt es deshalb andere Möglichkeiten. Er kann über das städtische Serviceportal, auf dem Postweg oder direkt im Wahlbüro an der Sedanstraße 109 gestellt werden.
Mehr als 30.000 Briefwahlanträge bereits eingegangen
Das Interesse an der Briefwahl ist bereits groß. Nach Angaben des Wahlamtes liegen für die Stichwahl inzwischen mehr als 30.000 Anträge vor. Wer einen Antrag gestellt hat, muss zunächst nichts weiter tun. Die Briefwahlunterlagen sollen am 17. September verschickt werden.
Sollten die Unterlagen nicht rechtzeitig ankommen, gibt es noch eine Möglichkeit: Bis Samstag, 26. September, um 12 Uhr beziehungsweise während der regulären Öffnungszeiten können die Unterlagen im Wahlbüro an der Sedanstraße 109 gegen eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. Die Stimme kann dort direkt vor Ort abgegeben werden.
Wahlbüro empfiehlt kurzfristig die Stimmabgabe vor Ort
Wer erst kurzfristig Briefwahl beantragen möchte, sollte nach Empfehlung des Wahlamtes direkt zum Wahlbüro gehen. Dort stehen Wahlkabinen und Wahlurnen bereit. Die Stimme kann somit unter den gleichen Bedingungen wie im Wahllokal geheim abgegeben werden – gleichzeitig entfällt das Risiko, dass die Briefwahlunterlagen auf dem Postweg nicht rechtzeitig ankommen.
Das Wahlbüro an der Sedanstraße 109 ist montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Bei Fragen zur Stichwahl ist das Wahlbüro unter 0541 323-3232 oder per E-Mail an wahlen@osnabrueck.de erreichbar.
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