Von den schuldenfinanzierten Mitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz profitieren die Kommunen in Deutschland nur in begrenztem Umfang. Nach einer neuen Studie des Münchener Ifo-Instituts landen lediglich rund zwölf Prozent der Gesamtmittel direkt bei den Gemeinden, obwohl diese mehr als die Hälfte aller öffentlichen Investitionen tätigen. Die Autoren der Untersuchung sehen dadurch die Wachstumswirkung der Milliardenhilfen eingeschränkt.
Kommunen erhalten nur geringen Anteil
Nach der Studie des Münchener Ifo-Instituts fließen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz insgesamt 100 Milliarden Euro an die Bundesländer. Von diesem Betrag geben die Länder im Schnitt etwa 60 Prozent an ihre Kommunen weiter. Damit komme nur ein Bruchteil der schuldenfinanzierten Summe dort an, wo ein Großteil der öffentlichen Investitionen getätigt werde.
Sebastian Blesse, Ifo-Forschungsprofessor von der Universität Leipzig, betonte die Diskrepanz zwischen Mittelzuweisung und Investitionsverantwortung. „Die Bundesländer erhalten insgesamt 100 Milliarden Euro. Von diesem Anteil geben sie etwa 60 Prozent an die Kommunen weiter. Das steht in keinem Verhältnis zum Investitionsanteil der Kommunen, der über die Hälfte aller öffentlichen Investitionen ausmacht. Der Anteil der Länder an den öffentlichen Gesamtinvestitionen beträgt 17 Prozent“, sagte Blesse laut Münchener Ifo-Institut.
Studienautoren erwarten begrenzte Wachstumsimpulse
Mario Hesse, Ökonom an der Universität Leipzig und Co-Autor der Studie, verwies auf die angespannte Lage vieler Städte und Gemeinden. „Angesichts der problematischen Finanzlage der Kommunen in Deutschland dürften die Mittel aus dem Sondervermögen kaum zusätzliche Wachstumsimpulse entfalten, sondern allenfalls den aktuellen Rückgang der kommunalen Investitionen bremsen“, sagte Hesse laut Münchener Ifo-Institut.
Große Unterschiede zwischen den Bundesländern
Von dem Geld, das die Länder aus dem Sondervermögen erhalten, geben Nordrhein-Westfalen 68 Prozent, Baden-Württemberg 67 Prozent sowie Hessen und Schleswig-Holstein jeweils 63 Prozent an die Kommunen weiter. Rheinland-Pfalz stockt die Mittel aus den Sondervermögen mit weiteren Landesmitteln auf und gibt dadurch sogar 72 Prozent an die Kommunen weiter. Für Bayern und Sachsen belaufen sich die Anteile laut Ifo-Institut auf 60 bis 70 Prozent.
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland geben jeweils etwa 60 Prozent der Gelder aus dem Sondervermögen an die Kommunen weiter. Brandenburg kommt wegen Vorwegabzügen für Gesundheitsversorgung und Digitalisierung lediglich auf 50 Prozent. Thüringen hat aufgrund eines separaten Finanzpakets für die Kommunen erst sehr spät Position bezogen und wird zunächst nur 43 Prozent seines Anteils am Sondervermögen an die Kommunen weitergeben.
Verteilung nach Königsteiner Schlüssel
Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt laut Münchener Ifo-Institut in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel zu einem Drittel nach der Einwohnerzahl und zu zwei Dritteln nach der Finanzkraft im bundesstaatlichen Finanzausgleich. Dies führt dazu, dass die finanzstarken Bundesländer einen „erstaunlich hohen Anteil“ am Gesamtpaket erhalten: Ein Drittel der 100 Milliarden entfällt auf Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg.
Bei der Verteilung innerhalb der Länder auf die einzelnen Kommunen kommen nach der Studie vorrangig pauschale Verteilungsmechanismen zum Einsatz. Auf bürokratische Antragsverfahren werde nur in einem geringen Umfang gesetzt. Dies erhöhe die Chancen, dass die Mittel aus dem Sondervermögen schnell vor Ort wirken können, so das Münchener Ifo-Institut.
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