Die Zahl der polizeilich registrierten Delikte wegen Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung von Politikern ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach aktuellen Zahlen aus den Polizeilichen Kriminalstatistiken der Länder, über die die „Welt“ berichtet, wurden 2025 erheblich mehr Verstöße gegen Paragraf 188 Strafgesetzbuch erfasst als noch 2023. Die Zahlen bilden zwar nicht die Zahl der Verurteilungen ab, gelten aber als Anhaltspunkt für die Kriminalitätsentwicklung.
In der vergangenen Woche wurde in Bissendorf u.a. wegen einer Politikerbeleidung nach Paragraf 188 eine Hausdurchsuchung durchgeführt.
Deutlicher Anstieg der Straftaten nach Paragraf 188
Nach den aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistiken (PKS) der Länder, über welche die „Welt“ berichtet, wurden 2025 insgesamt 4.792 Verstöße gegen Paragraf 188 des Strafgesetzbuches erfasst. Im Jahr 2024 waren es noch 4.439 Verstöße, 2023 lag die Zahl bei 2.598 gemeldeten Verstößen. Bei den Daten handelt es sich um polizeilich ausermittelte Delikte, die keine Auskunft über spätere Verurteilungen geben, aber einen Anhaltspunkt für die Kriminalitätsentwicklung liefern.
Die PKS der Länder werden in einer bundeseinheitlichen Polizeilichen Kriminalstatistik zusammengeführt. Der Bund wird diese Statistik, die die gesammelten Daten der Länder enthält, am Montag veröffentlichen.
Debatte über Bedeutung des Paragrafen 188
Lena Gumnior, Strafrechtsexpertin der Grünen-Bundestagsfraktion, widersprach gegenüber der „Welt“ verbreiteten Darstellungen zum Anwendungsbereich der Vorschrift. Die oft erhobene Behauptung, Paragraf 188 des Strafgesetzbuches verbiete jegliche Kritik an Politikern, sei falsch, sagte Gumnior der „Welt“. Sie werde von „rechtsextremen Kräften der AfD genutzt, um mit populistischen Argumenten Vertrauen in unsere Demokratie zu untergraben“.
Mögliche Beschränkung auf kommunale und ehrenamtliche Mandatsträger
Gumnior verwies gegenüber der „Welt“ zugleich auf mögliche Änderungen der Regelung. Man könne sicherlich darüber diskutieren „die Norm auf die kommunalen und ehrenamtlichen Mandatsträger zu begrenzen, die zunehmender Bedrohung und Übergriffen ausgesetzt sind“, so Gumnior. Diese hätten in solchen Situationen selten umfangreiche Unterstützung und erfahrene Ansprechpartner. Berufspolitiker hätten dagegen andere Möglichkeiten zum Schutz.
✨ mit KI bearbeitet