(mit Material von dts Nachrichtenagentur) Rat für deutsche Rechtschreibung empfiehlt weiterhin kein Gendersternchen.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat beschlossen, die Entwicklung des sogenannten Gendersternchens weiterhin zu beobachten, wie Sabine Krome von der Geschäftsstelle am Institut für Deutsche Sprache der dts Nachrichtenagentur mitteilte. In einem Beschluss wurde festgestellt, dass Sonderzeichen wie der Genderstern nicht zum Kern der deutschen Orthographie gehören. Dennoch möchte das Gremium sie nicht grundsätzlich verbieten. Die Sitzung des Rats fand in Eupen, im deutschsprachigen Teil Belgiens, statt.
Gendersternchen: Kein fester Bestandteil der deutschen Rechtschreibung
Die Empfehlung des Rats für deutsche Rechtschreibung verdeutlicht, dass das Gendersternchen nicht als fester Bestandteil der deutschen Orthographie angesehen wird. Es handelt sich um ein Sonderzeichen, das dazu dient, auf sprachliche Gleichstellung hinzuweisen. Allerdings besteht keine einheitliche Meinung darüber, ob der Genderstern in der deutschen Sprache etabliert werden sollte.
Kein Verbot des Gendersternchens
Obwohl das Gendersternchen nicht zum Kern der deutschen Orthographie gehört, hat der Rat für deutsche Rechtschreibung entschieden, es nicht grundsätzlich zu verbieten. Diese Entscheidung spiegelt die Debatte wider, die um den Einsatz des Gendersternchens geführt wird. Befürworter argumentieren, dass das Gendersternchen eine inklusive Sprache fördert, während Kritiker die Lesbarkeit und Akzeptanz in Frage stellen.
Beobachtung der Entwicklung
Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird die Entwicklung des Gendersternchens weiterhin beobachten. Es bleibt abzuwarten, ob sich das Sonderzeichen langfristig in der deutschen Sprache etablieren wird oder ob alternative Lösungen gefunden werden, um sprachliche Gleichstellung auszudrücken. Die Diskussion um den Einsatz des Gendersternchens wird sicherlich weiterhin kontrovers geführt werden.