FAQ zu HASEPOST mitgeschrieben

FAQ zu HASEPOST mitgeschrieben

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen zu HASEPOST mitgeschrieben. Alle Angaben beziehen sich direkt auf die Bedingungen für HASEPOST mitgeschrieben.

1. Was ist eigentlich HASEPOST mitgeschrieben und welche Lizenz gilt hier?

HASEPOST mitgeschrieben bedeutet bei uns, dass jeder Interessierte Texte einreichen kann. Die hasepost.de prüft die Beiträge und veröffentlicht sie gegebenenfalls.

Zusätzlich kannst du beim Einreichen per Checkbox wählen, dass HASEPOST deinen Beitragstext 30 Tage nach der ersten Veröffentlichung unter der CC BY-NC-ND 4.0-Lizenz für die Allgemeinheit freigibt. Vor Ablauf der 30 Tage gilt die Lizenz nicht. Sie erlaubt danach nur die nicht-kommerzielle, unveränderte Weitergabe mit korrekter Namens- und Quellenangabe. Bilder, Grafiken, Logos, Seitendesign, Material Dritter und gesondert gekennzeichnete redaktionelle Ergänzungen sind nicht automatisch umfasst. HASEPOST selbst nutzt deinen Beitrag auf Basis der in § 7 eingeräumten Rechte.

2. Ab wann darf ein CC-Beitrag weitergegeben werden und wie muss er gekennzeichnet sein?

Die CC-Freigabe beginnt erst 30 Kalendertage nach der erstmaligen Veröffentlichung bei HASEPOST. Ab diesem Zeitpunkt darf der Beitragstext nicht-kommerziell und unverändert weitergegeben werden. Dabei müssen die Autorin oder der Autor und HASEPOST als Quelle genannt sowie der Originalartikel und die Lizenz verlinkt werden. Die konkrete Kennzeichnung wird nach Fristablauf direkt unter dem jeweiligen Artikel angezeigt.

Muster: Vorname Nachname, „Artikeltitel“, zuerst veröffentlicht bei HASEPOST mitgeschrieben: [Link zum Originalartikel]. Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0.

3. Wie lang darf mein Beitrag sein?

Der empfohlene Umfang liegt bei 1000–8000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) – siehe § 4. Kürzere oder längere Texte können wir ausnahmsweise annehmen.

4. Bekomme ich Geld für meinen Beitrag?

Nein. Eine monetäre Vergütung ist ausgeschlossen (§ 5 Abs. 1). Stattdessen pflanzt die hasepost.de für jeden veröffentlichten Beitrag einen Baum. Du wirst regelmäßig per E-Mail über die Pflanzungen informiert.

5. Muss ich einen Disclaimer schreiben?

Nur wenn du Vertreter einer politischen Partei, eines Unternehmens, Vereins, Verbands oder einer sonstigen Interessengruppe bist und dein Text deren Ziele, Betätigungsfelder oder Einflussbereiche behandelt (§ 6). In diesem Fall füllst du beim Einreichen einen kurzen Disclaimer aus.

6. Darf ich Gendersprache verwenden oder korrigiert ihr das?

Du darfst deinen Text so einreichen, wie du möchtest. Wir behalten uns jedoch vor, den Text sprachlich zu optimieren (§ 3 Abs. 2). Dabei korrigieren wir harte Gendersprache (z. B. „Student:Innen“, „Lehrer*innen“) in neutrale, inklusive Formulierungen wie „Studierende“ oder „Lehrkräfte“. Das ändert den Sinn nicht, macht den Text aber lesefreundlicher.

Beispiel:
Original: „Die Student:Innen protestierten gegen die Dozent:innen.“
Korrigiert: „Die Studierenden protestierten gegen die Dozenten und Dozentinnen.“

Die inhaltliche Aussage bleibt 100 % erhalten.

7. Darf ich meinen Text später woanders veröffentlichen?

Innerhalb der ersten sechs Monate seit Einreichung beziehungsweise Veröffentlichung darfst du den Text keinem anderen Verlag oder Unternehmen kommerziell anbieten (§ 7 Abs. 3). Danach bist du wieder frei.

Davon getrennt ist die optionale CC-Freigabe: Wenn du sie ausgewählt hast, dürfen Dritte den Beitragstext ab dem 30. Tag nach der ersten Veröffentlichung nicht-kommerziell und unverändert unter den in § 8 genannten Bedingungen weitergeben. Das hebt die sechsmonatige Beschränkung für ein kommerzielles Angebot durch dich nicht auf.

8. Was passiert mit meinen persönlichen Daten?

Wir geben deine Daten niemals weiter, außer wir sind gesetzlich dazu verpflichtet. Die Adressdaten nutzen wir nur zur Identitätsfeststellung und zur Kontaktaufnahme bei berechtigtem Interesse. Nach der Registrierung kannst du jederzeit die vollständige und nicht wiederherstellbare Löschung deiner Adress- und Kontaktdaten veranlassen – dein Name bei bereits veröffentlichten Artikeln bleibt jedoch erhalten (§ 10).

9. Kann ich unter Pseudonym oder als Whistleblower schreiben?

Ja. Wenn du ein berechtigtes Interesse daran hast, wende dich bitte direkt an die Redaktion (§ 2 Abs. 3). Wir nehmen den Schutz vertraulicher Hinweise und Quellen sehr ernst.

10. Wer entscheidet, ob mein Beitrag veröffentlicht wird?

Die Redaktion entscheidet frei (§ 3 Abs. 1). Es gibt keinen Anspruch auf Veröffentlichung.

11. Darf ich meinen Text vor der Einreichung schon woanders veröffentlicht haben?

Ja, aber du musst das kenntlich machen (§ 4). Bereits veröffentlichte Texte werden von uns nur in Ausnahmefällen übernommen.

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