(1) Diese Bedingungen gelten für alle Inhalte und Materialien (Texte, Beiträge, Bilder, Grafiken etc. – nachfolgend „Materialien“), die ein Autor der hasepost.de (nachfolgend „Verlag“) im Rahmen des Projekts HASEPOST mitgeschrieben einreicht.
(2) Die eingereichten Beiträge werden vorrangig auf hasepost.de veröffentlicht. Der Verlag behält sich vor, sie auch in Print-Ausgaben, Newslettern oder anderen eigenen Publikationen zu nutzen.
(1) Der Autor verpflichtet sich, journalistische Sorgfaltspflichten einzuhalten (saubere Recherche, Wahrheit, Stellungnahme betroffener Personen, keine erfundenen Inhalte, Offenlegung von Interessenkonflikten).
(2) Als Gastautor steht der Autor nicht nur für seinen Text ein, sondern übernimmt auch die Verantwortung dafür, dass durch seinen Beitrag keine Rechte Dritter verletzt werden und dass er keine falschen Angaben zu seiner Identität macht.
(3) Wenn der Autor ein berechtigtes Interesse daran hat, unter Pseudonym oder als Whistleblower zu veröffentlichen, wendet er sich bitte direkt an die Redaktion. Den Schutz vertraulicher Hinweise und ihrer Quellen nimmt die hasepost.de sehr ernst.
(1) Der Verlag entscheidet frei über Veröffentlichung, Zeitpunkt, Umfang, Kürzungen und Ergänzungen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.
(2) Der Verlag ist berechtigt, Änderungen vorzunehmen, die der sprachlichen Optimierung, besseren Verständlichkeit oder inhaltlichen Präzisierung dienen, solange der Sinn des Beitrags nicht verändert wird.
Empfohlener Umfang: 1000–8000 Zeichen (inkl. Leerzeichen). Texte sollten eine Überschrift und möglichst einen Teaser enthalten. Bereits anderweitig veröffentlichte oder eingereichte Texte sind kenntlich zu machen.
(1) Eine monetäre Vergütung ist ausgeschlossen.
(2) Der Verlag pflanzt für jeden veröffentlichten Beitrag im Rahmen von HASEPOST mitgeschrieben einen Baum. Dies kann direkt durch den Verlag oder über eine beauftragte Organisation erfolgen.
(3) Alle registrierten Autoren werden regelmäßig per E-Mail über die erfolgten Baumpflanzungen informiert (Anzahl, Art, Standort).
(1) Autoren, die Vertreter von politischen Parteien, Unternehmen, Vereinen, Verbänden oder sonstigen Interessengruppen sind, müssen bei Einreichung einen Disclaimer ausfüllen, wenn der Text Ziele, Betätigungsfelder oder Einflussbereiche dieser Gruppe behandelt.
(2) Der Disclaimer wird zusammen mit dem Beitrag veröffentlicht.
(3) Formulierungsvorschlag (kann angepasst werden): „Der Autor dieses Beitrags ist [Funktion/Position] bei [Organisation/Partei/Unternehmen]. Der Beitrag gibt ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.“
(1) Der Autor versichert, Inhaber aller Rechte an den Materialien zu sein.
(2) Der Autor räumt dem Verlag ein einfaches, inhaltlich und räumlich unbeschränktes, zeitlich unbegrenztes Nutzungs- und Verwertungsrecht an den Materialien ein (einschließlich Bearbeitungsrecht). Dies umfasst insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und die Nutzung in allen Medien.
(3) Der Autor darf die über HASEPOST mitgeschrieben eingereichten Materialien nicht binnen der ersten sechs Monate seit Einreichung bzw. Veröffentlichung einem anderen Verlag oder sonstigem Unternehmen anbieten.
(1) Der Autor kann beim Einreichen per separater Checkbox erklären, dass HASEPOST den veröffentlichten Beitragstext 30 Kalendertage nach dessen erstmaliger Veröffentlichung zusätzlich unter CC BY-NC-ND 4.0 für die Allgemeinheit freigeben darf.
(2) Vor Ablauf dieser 30 Tage gilt die Creative-Commons-Lizenz nicht. Wird der Beitrag nicht veröffentlicht, tritt sie nicht in Kraft. Der Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung wird von HASEPOST dokumentiert.
(3) Die Creative-Commons-Freigabe umfasst ausschließlich den von der Autorin oder dem Autor verfassten Beitragstext. Bilder, Grafiken, Logos, das Seitendesign, Material Dritter und ausdrücklich gekennzeichnete redaktionelle Ergänzungen sind nicht umfasst, sofern sie nicht gesondert als lizenziert ausgewiesen werden.
(4) Ab Inkrafttreten darf der Beitragstext nach Maßgabe von CC BY-NC-ND 4.0 nicht-kommerziell und unverändert weitergegeben werden. Dabei sind die Autorin oder der Autor und HASEPOST als Quelle zu nennen sowie der Originalartikel und die Lizenz zu verlinken. Die Namensnennung darf keine Unterstützung oder Billigung durch die genannten Personen oder HASEPOST nahelegen.
(5) Der Verlag selbst bleibt von der Creative-Commons-Lizenz unberührt und nutzt die Materialien auf Basis der in § 7 eingeräumten Rechte.
(6) Die bei der Einreichung erteilte Erlaubnis zur späteren Freigabe ist bindend. Sobald HASEPOST die Creative-Commons-Lizenz nach Ablauf der 30-Tage-Frist angewendet hat, kann diese Lizenz für bereits erhaltene Inhalte nicht widerrufen werden.
Der Autor stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten entstehen.
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(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Osnabrück.
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