Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will im Kampf gegen Geldwäsche auf einen Ausbau der bestehenden Zollstrukturen statt auf eine neue Bundesbehörde setzen. Die unter der Vorgängerregierung geplante Schaffung eines „Bundesamtes für die Bekämpfung der Finanzkriminalität“ wird damit endgültig aufgegeben. Künftig soll die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) im Zoll verbleiben und zugleich unabhängiger werden.
Stärkung der Zollstrukturen statt neuer Bundesbehörde
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat den Aufbau einer neuen Bundesbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität gestoppt und setzt stattdessen auf Reformen innerhalb des Zolls. „Ich habe mich dafür entschieden, die etablierten Strukturen des Zolls zu stärken und ihn damit noch schlagkräftiger im Kampf gegen Geldwäsche sowie Terrorismus- und Proliferationsfinanzierung aufzustellen“, schreibt Klingbeil in einem Brief an die Mitarbeitenden des Zolls, über den das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ berichtet. Von der Geldwäsche gehe eine „erhebliche“ Bedrohung für den Wirtschaftsstandort und Finanzplatz Deutschland aus. Sie gefährde die Integrität des Finanzsystems, entziehe dem Staat bedeutende Einnahmen und stärke kriminelle Netzwerke, so der Vizekanzler.
Deutschland war bereits mehrfach von internationalen Organisationen gerügt worden, nur unzureichend gegen Geldwäsche vorzugehen. Die Ampelkoalition hatte unter Finanzminister Christian Lindner (FDP) den Aufbau eines „Bundesamtes für die Bekämpfung der Finanzkriminalität“ geplant, in dem die zersplitterten Zuständigkeiten gebündelt werden sollten. Wegen Streitigkeiten wurde das Gesetz aber nie beschlossen.
FIU bleibt beim Zoll und soll unabhängiger werden
Klingbeil legt die Pläne für die neue Behörde nun endgültig zu den Akten. Stattdessen soll die zentrale Organisation für die Geldwäschebekämpfung, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), im Zoll verbleiben. Sie solle aber gemäß den internationalen Vorgaben fachlich und organisatorisch unabhängiger werden, erläuterte Klingbeil laut „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.
Der Zoll selbst bekommt den Plänen zufolge neue Befugnisse: Die strafrechtlichen Ermittlungen bedeutender internationaler Geldwäschefälle sollen bundesweit spezialisierte Einheiten des Zolls übernehmen. Zudem wird den Angaben zufolge in der FIU eine „nationale Expertisestelle“ eingerichtet, um das Personal in Bund und Ländern fit zu machen für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung.
Vorbereitung auf nächste FATF-Überprüfung
Klingbeil schreibt dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ zufolge, alle Maßnahmen dienten auch dazu, Deutschland fit für die nächste Überprüfung durch die internationale Financial Action Task Force (FATF) zu machen. Sie ist für die Jahre 2028/2029 vorgesehen.
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