Leihmutter bringt Sohn Georg in den USA zur Welt
Unionsfraktionschef Jens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind Eltern eines Jungen geworden. Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, kam Sohn Georg in den USA durch eine Leihmutter zur Welt. Spahn äußerte sich gegenüber dem Blatt mit den Worten: „Mein Mann ist Papa geworden, und ich mit ihm. Georg ist unser ganzes Glück. Dieses Gefühl lässt sich kaum in Worte fassen.“ Der Name des Kindes verweist auf Spahns verstorbenen Vater, der ebenfalls Georg hieß.
Spahns Kinderwunsch scheitert an deutschem Recht
Das Paar ist seit 2017 verheiratet und hatte in der Vergangenheit mehrfach über seinen Kinderwunsch gesprochen. So sagte Spahn 2021 in einem Interview mit der „Bunten“, er und sein Mann wären „gute Eltern“. Im November 2025 betonte er in der ntv-Sendung „Pinar Atalay“, die Voraussetzungen für die Erfüllung dieses Wunsches seien „schwieriger“ geworden. In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten, und auch eine Eizellenspende ist nicht erlaubt. Mediziner können sich strafbar machen, wenn sie eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt.
Leihmutter bleibt rechtlich Teil der Familie
Verträge über Leihmutterschaft gelten hierzulande als sittenwidrig und sind damit wirkungslos. Die rechtliche Mutter ist immer die Frau, die das Kind geboren hat. Wie der „Spiegel“ berichtet, soll die Leihmutter auch künftig eine Rolle im Leben des Kindes spielen. „Sie gehört nun quasi zur Familie und wird Georgs Lebensweg begleiten“, zitiert das Blatt Funke. Spahns Büro bestätigte die Medieninformationen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa), der Politiker selbst wolle sich aber nicht weiter äußern.
CDU blockiert Leihmutterschaft aus Schutzgründen
Die Geburt des Kindes wurde auch auf Daniel Funkes Instagram-Account bekannt gegeben, wo er ein Foto mit Spahn und einem Kinderwagen veröffentlichte. In den USA ist Leihmutterschaft nicht bundesstaatlich geregelt, sondern auf Ebene der Bundesstaaten. Eine Elternschaft muss in Deutschland nachträglich rechtlich anerkannt werden. Die CDU hatte sich in einem Beschluss im Februar 2026 dafür ausgesprochen, Leihmutterschaft in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern.
