Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant deutlich höhere Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raubüberfällen. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der K.o.-Tropfen als „gefährliches Mittel“ einstufen soll, liegt am Mittwoch dem Bundeskabinett vor.
Härtere Strafen für sexuelle Gewalt mit K.o.-Tropfen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Vergewaltigungen und Raubdelikten künftig strenger ahnden. „Vergewaltigungen unter Einsatz von K.o.-Tropfen sind besonders hinterhältig und gefährlich“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“. Wer K.o.-Tropfen für eine Vergewaltigung einsetze, müsse künftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen, kündigte die Ministerin an. Ihr Entwurf sieht Nachschärfungen an bestehenden Regelungen vor, denn der heimliche Einsatz von K.o.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt kann vor Gericht bereits heute zu höheren Strafen führen.
Reaktion auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Anlass für den Vorstoß ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024. Das Gericht hatte auf Grundlage des geltenden Rechts entschieden, dass K.o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen sind. Die Folge: Zuletzt wurden entsprechende Taten nach geltendem Recht nicht als eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des Raubes behandelt. Daraus ergibt sich nach aktueller Rechtsprechung nur eine Mindeststrafe von drei Jahren Gefängnis.
Hubig will das mit ihrem Gesetzentwurf ändern, sodass der Einsatz von K.o.-Tropfen als „gefährliches Mittel“ gleichgestellt wird mit der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei einem sexuellen Übergriff oder einem Raub.
Tatorte und Opfer: Bars, Clubs und die eigene Wohnung
Die Täter mischen ihren Opfern heimlich Substanzen unter, um sie gezielt wehrlos zu machen, erklärte Hubig. Tatorte seien Bars und Clubs – aber auch das eigene Zuhause. Die Betroffenen hätten oft keine Chance, den Übergriff zu bemerken und abzuwehren. Das sei sexuelle Gewalt in einer besonders schlimmen Form – und sie treffe vor allem Frauen, sagte die SPD-Politikerin. Das Strafrecht müsse darauf eine harte Antwort geben, denn wirksamer Gewaltschutz erfordere konsequente Strafen. Das Vorhaben sei Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz vor Gewalt. „Wir müssen und wir werden insbesondere Frauen besser vor Übergriffen schützen – und dabei setzen wir auf eine Vielzahl an Maßnahmen im Strafrecht und darüber hinaus“, sagte Hubig der „Rheinischen Post“.
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