Fast jede zweite abschlagsfreie „Rente mit 63“ ist in den vergangenen Jahren an eine Frau gegangen. Das geht aus einer Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Sarah Vollath hervor, über welche die „Rheinische Post“ berichtet. Die neuen Zahlen nähren die Kritik an den Plänen von Schwarz-Rot, den früheren Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen.
Frauenanteil bei „Rente mit 63“ nahe 50 Prozent
Zwischen 2015 und 2025 entfielen laut Deutscher Rentenversicherung im Schnitt rund 44,4 Prozent der Rentenzugänge für besonders langjährig Versicherte auf Frauen. Im vergangenen Jahr gab es demnach insgesamt rund 262.000 neue Rentner, die nach 45 Versicherungsjahren vorzeitig in Rente gingen. Dabei profitierten etwa 145.000 Männer (55,3 Prozent) und rund 117.000 Frauen (44,7 Prozent) von der Regelung für besonders langjährig Versicherte. 2019 lag der Frauenanteil bei der sogenannten Rente mit 63 bei 45,8 Prozent und markierte damit den Höchstwert in der Auswertung.
Scharfe Kritik von Linken-Abgeordneter Vollath
Vor dem Hintergrund dieser Zahlen kritisierte Sarah Vollath (Linke) die von Schwarz-Rot angestrebte Abschaffung des früheren Renteneintritts nach 45 Beitragsjahren scharf. Man spreche hier über Beschäftigte, die häufig sogar mehr als 45 Jahre lang hart gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt hätten. „Es kann doch nicht sein, dass die Regierung ausgerechnet bei diesen Menschen im Rentenalter kürzen und ihnen durch Abschläge noch niedrigere Renten zumuten will“, sagte sie laut „Rheinischer Post“. Schon jetzt lägen die Renten vieler Frauen nach 45 Versicherungsjahren „nur knapp oberhalb der Armutsgrenze“.
Sozialverband warnt vor höherem Altersarmutsrisiko
Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnte angesichts der Zahlen vor einer Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte. Dieser Schritt würde das Risiko von Altersarmut deutlich erhöhen – insbesondere für Frauen, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. „Wer bereits nach einem mittleren Schulabschluss ins Berufsleben eingestiegen ist und mehr als 45 Jahre gearbeitet hat, darf im Ruhestand nicht mit Abschlägen bestraft werden“, so Engelmeier.
