Das Verteidigungsministerium hat im Juli ehemalige Wehrdienstleistende angeschrieben, um sie für freiwillige Reserveübungen zu gewinnen. Ein neues Gesetz soll künftig mehr verpflichtende Dienste ermöglichen – gilt aber nicht rückwirkend.
Kompromiss ohne Rückwirkung
Der Präsident des Reservistenverbands, Bastian Ernst, sieht in den Anschreiben eine Chance. Der niedersächsische CDU-Bundestagsabgeordnete sagte dem Handelsblatt: „Wir erhoffen uns, dass Leute diesen Brief lesen und sagen: Ich war mal vor 20 Jahren in der Bundeswehr, und das war eigentlich eine nette Zeit“.
Mit dem Reservestärkungsgesetz, das noch vom Parlament beschlossen werden muss, will das Verteidigungsministerium mehr verpflichtende Reservedienstleistungen erreichen. Verpflichtend herangezogen werden können demnach nur Berufs- und Zeitsoldaten sowie Wehrdienstleistende nach dem im Januar in Kraft getretenen neuen Wehrdienstgesetz. Frühere Jahrgänge sind ausgenommen. Dass das Gesetz nicht rückwirkend gilt, sei ein Kompromiss mit der SPD, so Ernst.
Die Personalziele der Bundeswehr sollen bis 2035 auf 260.000 aktive Soldaten und 200.000 Reservisten anwachsen. Ernst hält diese Ziele für schwer erreichbar. Der Reservistenverbandschef sagte: "Ich glaube, dass die Zielmarken in diesem Jahr noch erreicht werden – auch weil die Latte nicht besonders hoch liegt". "Aber ich glaube, im nächsten, jedoch spätestens im übernächsten Jahr werden wir es nicht schaffen."
Im Wehrdienstgesetz sind für jedes Jahr bis 2035 Zielkorridore vorgegeben. Werden diese verfehlt, kann die Bedarfswehrpflicht eingeführt werden.