Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) fordert eine Volksabstimmung über die deutsche Nationalhymne und die Staatsflagge. Anlass ist das Singen der DDR-Nationalhymne bei einer AfD-Veranstaltung, das er als Vereinnahmung und politische Verdrehung historischer Symbole bewertet. Ramelow knüpft seine Initiative an Artikel 146 des Grundgesetzes und will damit nach eigenen Worten Umdeutungen und Aneignungen entgegentreten.
Ramelow fordert Volksabstimmung über Hymne und Flagge
Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) hat eine Volksabstimmung über die deutsche Nationalhymne und die Staatsflagge angeregt. Anlass ist das Singen der DDR-Nationalhymne bei einer AfD-Veranstaltung. Er habe schon in der Vergangenheit solche Vereinnahmung und politische Verdrehung unterschiedlicher historischer Symbole durch die AfD kritisiert, sagte Ramelow der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe).
Auch deswegen habe er vorgeschlagen, über die Hymne und über Schwarz-Rot-Gold als Staatsfahne eine Volksabstimmung zu machen und so endlich auch den Artikel 146 des Grundgesetzes zu erfüllen, erklärte Ramelow der „Rheinischen Post“.
Verweis auf Artikel 146 des Grundgesetzes
Artikel 146 des Grundgesetzes besagt, dass das Grundgesetz an dem Tag seine Gültigkeit verliere, „an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“. Ramelow sagte der „Rheinischen Post“, durch eine Abstimmung könne man „Umdeutungen und Aneignungen kraftvoll entgegentreten“.
Er ergänzte mit Blick auf Akteure der AfD: „Nicht die Herren Steimle oder Chrupalla entscheiden, was gesungen wird, sondern der Souverän entscheidet durch eine Volksabstimmung. Dann kann niemand mehr eine angeblich schweigende Mehrheit benutzen“, sagte Ramelow der „Rheinischen Post“.
Bereits frühere Forderung nach Abstimmung
Bereits 2025 hatte sich Ramelow für eine Abstimmung über die schwarz-rot-goldene Flaggenfarbe und die Nationalhymne ausgesprochen.
