Das Elterngeld hat seit seiner Einführung im Jahr 2007 deutlich an Wert verloren und droht für viele Familien weiter an Bedeutung einzubüßen. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) summiert sich der Kaufkraftverlust bis 2026 auf mehr als 30 Prozent. Zugleich plant das Familienministerium eine Reform, die die Bezugsdauer verkürzt und die Bezugsbedingungen verändert.
Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft
Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die am Mittwoch veröffentlicht wurde, hat das Elterngeld seit 2007 fast ein Drittel seines Werts verloren. Laut IW-Berechnungen hat die Leistung in den 19 Jahren bis 2026 31,5 Prozent an Kaufkraft eingebüßt. Um die Inflation vollständig auszugleichen, müsste der Höchstsatz bei rund 2.591 Euro liegen und der Mindestsatz bei 432 Euro, heißt es in den IW-Zahlen.
Geplante Änderungen beim Elterngeld
Nach den derzeitigen Plänen des Familienministeriums soll das Elterngeld künftig statt 14 nur noch zwölf Monate gezahlt werden, vorausgesetzt, beide Elternteile nehmen jeweils drei Monate berufliche Auszeit. Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstbetrag von 1.800 auf 1.900 Euro.
Mögliche Folgen für Familien
Die neue Bezugslogik könnte Familien mit ungleichem Einkommen benachteiligen, schreibt das IW weiter. Bisher gab es zwölf Monate Basiselterngeld, auch wenn nur ein Elternteil die Elternzeit nahm. Sinkt das Elterngeld für einen allein beziehenden Partner auf neun Monate, entsteht eine Lücke von drei Monaten ohne Elterngeld und ohne Anspruch auf Betreuung. Die Reform könnte insbesondere größere Familien treffen, bei denen die Mutter am Arbeitsmarkt kürzergetreten ist, um ältere Geschwister zu betreuen.
