Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hat vor den datenschutzrechtlichen Herausforderungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) gewarnt. Insbesondere die Verarbeitung von Daten Dritter und die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellten Unternehmen und Entwickler vor erhebliche Schwierigkeiten, sagte sie in Berlin der dts Nachrichtenagentur.
Rechtsgrundlagen für KI-Nutzung oft unklar
Louisa Specht-Riemenschneider machte deutlich, dass die Art und Weise, wie viele KI-Modelle trainiert werden, ein datenschutzrechtliches Risiko birgt. „Dass viele KI-Modelle mit Daten von Dritten gefüttert werden, sei definitiv ein Problem“, sagte sie am Mittwoch in Berlin der dts Nachrichtenagentur. Die DSGVO verlange für jede Datenverarbeitung eine klare Rechtsgrundlage, „was bei der Nutzung von KI oft schwierig“ sei, so Specht-Riemenschneider.
Die Bundesdatenschutzbeauftragte erläuterte, dass bei der Verarbeitung von Drittdaten häufig keine Einwilligung der Betroffenen vorliege. Dies könne zu erheblichen Problemen führen, wenn personenbezogene Daten ohne ausdrückliche Zustimmung in KI-Systeme einfließen. Auch die Möglichkeit, eine „Interessenabwägung als Rechtsgrundlage heranzuziehen“, biete nach ihrer Einschätzung keine verlässliche Lösung, da nicht garantiert sei, dass diese Abwägung „immer positiv ausfalle“.
Forderung nach europäischer Debatte
Specht-Riemenschneider unterstrich die Notwendigkeit, auf europäischer Ebene grundsätzliche Fragen zur Datenverarbeitung durch KI zu klären. Sie bekräftigte, es müsse darüber nachgedacht werden, unter welchen Voraussetzungen Daten verarbeitet werden dürfen und wo Grenzen zu ziehen seien.
Konkret regte die Datenschutzbeauftragte eine politische und gesellschaftliche Diskussion an, „wofür die Datennutzung durch KI erlaubt oder untersagt sein sollte“. Dabei müsse differenziert werden, zu welchem Zweck KI-Technologien eingesetzt werden. Sie verwies darauf, dass etwa der Einsatz von KI „zur Verbesserung von Therapien und zur Verlängerung von Menschenleben“ anders zu bewerten sei als „die Überwachung von Beschäftigten“.
"Zweckgerichtete Diskussion" und Aufklärung
Specht-Riemenschneider sprach sich für eine „zweckgerichtete Diskussion“ auf europäischer Ebene aus, die die unterschiedlichen Anwendungsfelder von KI und ihre datenschutzrechtlichen Implikationen in den Blick nimmt. Zugleich betonte sie gegenüber der dts Nachrichtenagentur die Bedeutung der öffentlichen Aufklärung durch Datenschutzbehörden. Nur wenn Bürgerinnen und Bürger wüssten, wie ihre Daten genutzt würden und welche Rechte ihnen zustehen, könne der Einsatz von KI im Einklang mit den Vorgaben der DSGVO gestaltet werden.
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