Die geplante staatliche Wohnungsbaugesellschaft soll nach dem Willen der Union nur begrenzte Erwartungen wecken. Unionsfraktionssprecher für Bauen und Wohnen Jan-Marco Luczak (CDU) sieht zwar Chancen für neue Impulse im Wohnungsbau, lehnt aber eine dafür ins Gespräch gebrachte Änderung des Grundgesetzes ab. Zugleich begrüßt er das geplante Verbot von Enteignungen privater Wohnungsbestände und warnt vor negativen Folgen entsprechender Debatten für Investitionen.
Union setzt auf schlanke Struktur und privates Kapital
Unionsfraktionssprecher für Bauen und Wohnen Jan-Marco Luczak (CDU) bremst die Erwartungen an die geplante staatliche Wohnungsbaugesellschaft. Eine schlank strukturierte Wohnungsbaugesellschaft als Vehikel, um privates Kapital für den Bau von neuen Wohnungen zu generieren, könne insbesondere dem seriellen Wohnungsbau frische Impulse geben, sagte Luczak der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe).
Keine Grundgesetzänderung für Bundesgesellschaft
Zugleich stellte Luczak klar, dass es keine Grundgesetzänderung geben werde. Dafür gebe es weder eine Notwendigkeit noch eine Mehrheit. Man wolle sich nicht von den Grünen oder gar der Linkspartei abhängig machen. Da das Wohnungswesen Ländersache sei, müsste für die Errichtung einer Bundesgesellschaft eigentlich das Grundgesetz geändert werden. Darauf hatte in der Vergangenheit auch Bauministerin Verena Hubertz (SPD) immer wieder hingewiesen.
Lob für Verbot von Enteignungen
Lob äußerte Luczak hingegen am geplanten Verbot der Enteignung von Immobilien. Die Koalition schließe Vergesellschaftungen privater Wohnungsbestände durch Landesgesetze aus. Damit sichere man „Investitionssicherheit“ in Deutschland und gebe „Vertrauen“ zurück, sagte er der „Rheinischen Post“. Allein die Debatte um Enteignungen habe zu einer „massiven Verunsicherung des Marktes“ geführt. Die „sozialistischen Enteignungsfantasien“ aus Berlin wären der „Todesstoß für den privaten Wohnungsbau“ und würden den „Investitionsstandort Deutschland irreparabel beschädigen“, fügte Luczak laut „Rheinischer Post“ hinzu.
