Das Bundesverteidigungsministerium plant eine gesetzliche Lockerung der Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, die länger als drei Monate ins Ausland reisen. Eine bereits geltende Allgemeinverfügung, mit der die Pflicht faktisch ausgesetzt wurde, soll übergangsweise trotz eines Gutachtens zu ihrer mutmaßlichen Rechtswidrigkeit weiter gelten.
Meldepflicht soll per Gesetz eingeschränkt werden
Das Verteidigungsministerium will die Meldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren, die länger als drei Monate ins Ausland reisen, nun per Gesetz deutlich aufweichen. Es gebe bereits einen Referentenentwurf zur Änderung am Wehrpflichtgesetz, wonach die entsprechende Regelung künftig „ausdrücklich auf den Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt“ wird, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Montag der dts Nachrichtenagentur.
Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes und Reaktion des Ministeriums
Zuvor war ein von der Linken beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bekannt geworden, wonach die Verwaltungsvorschrift, mit der die Meldepflicht bereits außer Kraft gesetzt wurde, rechtswidrig gewesen sein soll. „Klar ist natürlich, dass wir dieses intern auswerten“, sagte die Sprecherin laut dts Nachrichtenagentur. Mit der geplanten Gesetzesänderung sei aber „bereits vorgesorgt“.
Die – mutmaßlich rechtswidrige – Allgemeinverfügung soll für den Übergangszeitraum weiter in Kraft bleiben. Weiterhin müsse demnach also „eine Genehmigung für Auslandsaufenthalte derzeit nicht eingeholt werden“, so die Sprecherin gegenüber der dts Nachrichtenagentur.
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