Musikclubs in Deutschland sollen baurechtlich künftig als Kulturorte gelten. Das Bundeskabinett will dazu an diesem Mittwoch eine Änderung im Baurecht beschließen, berichtet der "Focus". Ziel ist es, den Betrieb von Clubs und Diskotheken in Wohngebieten zu erleichtern und sie klar von Vergnügungsstätten abzugrenzen.
Musikclubs als Kulturorte im Baurecht
Musikclubs sollen in Deutschland künftig baurechtlich als Kulturorte gelten. Das will das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschließen, berichtet der „Focus“.
Mit der Änderung im Baurecht soll es künftig leichter werden, Clubs und Diskotheken auch in Städten und dörflichen Wohngebieten zu betreiben. Bislang war das vor allem deshalb schwer, weil Musikclubs in der Regel als Vergnügungsstätten galten.
Abgrenzung von Vergnügungsstätten
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) sagte dem Nachrichtenmagazin „Focus“, er habe sich dafür stark gemacht, dass das Ziel des Koalitionsvertrags umgesetzt werde und Musikclubs nun eindeutig von reinen Vergnügungsstätten abzugrenzen seien. Außerdem seien sie nun in mehreren Baugebietstypen, zum Beispiel in Kerngebieten, urbanen Gebieten und Gewerbegebieten, ausdrücklich zulässig. Dies sei ein wichtiger Schritt zum Schutz und Ausbau der Livemusik-Szene in Deutschland.
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