Im Vorfeld der Kommunalwahl am 13. September werden im Bereich der Polizeiinspektion Osnabrück fast täglich beschädigte, zerstörte oder gestohlene Wahlplakate gemeldet. Besonders betroffen ist derzeit die Stadt Bramsche. Die Polizei macht deutlich: Wer Wahlplakate beschädigt, begeht eine Straftat.
Polizei registriert parteiübergreifend Beschädigungen
Noch rund einen Monat ist es bis zur Kommunalwahl am 13. September 2026 – entsprechend prägen inzwischen zahlreiche Wahlplakate das Straßenbild in Städten und Gemeinden der Region. Gleichzeitig häufen sich bei der Polizei Meldungen über beschädigte oder verschwundene Plakate.
Nach Angaben der Polizeiinspektion Osnabrück werden derzeit fast täglich entsprechende Fälle bekannt. Die Beschädigungen betreffen dabei verschiedene Parteien. Besonders häufig werden Vorfälle aktuell aus Bramsche gemeldet.
Beschädigung von Wahlplakaten ist kein Kavaliersdelikt
Die Polizei weist darauf hin, dass das Beschädigen, Zerstören, Bemalen oder Entwenden von Wahlplakaten kein Kavaliersdelikt ist. Je nach Tatbestand drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Wer beobachtet, wie Wahlplakate beschädigt oder gestohlen werden, wird gebeten, sich an die zuständige Polizeidienststelle zu wenden.
Mit einem deutlichen Appell richtet sich die Polizei schließlich direkt an mögliche Verursacher: Statt Wahlplakate zu zerstören, sollten sie am 13. September lieber von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
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