Die Bundesregierung streicht der Post ein Steuerprivileg: Künftig muss der teilstaatliche Konzern auf das Einsammeln und Verteilen von Geschäftspost Mehrwertsteuer erheben. Damit fällt ein langjähriger Wettbewerbsvorteil gegenüber privaten Wettbewerbern weg und der Bund rechnet mit zusätzlichen Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe.
Steuerbefreiung für Geschäftspost fällt weg
Die Bundesregierung hat ein umstrittenes Steuerprivileg für die Deutsche Post abgeschafft. Das berichtet der „Spiegel“. Der noch immer teilstaatliche Konzern ist demnach künftig nicht länger von der Mehrwertsteuer befreit, wenn er Geschäftspost einsammelt und verteilt.
Die bisherige Regelung hatte der Post einen Wettbewerbsvorteil von 19 Prozent gegenüber ihren Konkurrenten verschafft. Zwischenzeitlich kamen auch einige private Postunternehmen in den Genuss der Freistellung, was nach dem Bericht die Lage der übrigen Wettbewerber verschärfte.
Zusatzeinnahmen für den Bund
Nun beseitigt Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) den Wettbewerbsvorteil für die Post. Die Maßnahme beschert ihm zusätzliche Einnahmen, die er angesichts der angespannten Haushaltslage gut gebrauchen kann. Er beziffert sie auf 115 Millionen Euro.
Private Wettbewerber erwarten höhere Mehreinnahmen
Die Postkonkurrenten begrüßen Klingbeils Schritt, halten seine Schätzung der zusätzlichen Einnahmen jedoch für zu niedrig. Sie rechnen mit mindestens einer halben Milliarde Euro Mehreinnahmen. Nach Jahren würden „endlich wieder faire Wettbewerbsbedingungen im Briefmarkt hergestellt“, sagte Walther Otremba, Vorsitzender des Bundesverbands Briefdienste.
