Die Bundesregierung hat im Streit um ausstehende Zahlungen für Coronamasken bereits Sicherheitsleistungen in dreistelliger Millionenhöhe erbracht, obwohl höchstrichterliche Entscheidungen noch ausstehen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wurden rund 790 Millionen Euro hinterlegt, um Zwangsvollstreckungen in laufenden Gerichtsverfahren zu vermeiden. Insgesamt geht es in den noch offenen Verfahren um Forderungen über 2,3 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen.
Hohe Sicherheitsleistungen in zwölf Verfahren
Nach Informationen des Wirtschaftsmagazins Capital, das sich auf eine Antwort des Bundesgesundheitsministeriums an die Grünen-Bundestagsfraktion beruft, hat das Ministerium „die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 790 Millionen Euro veranlasst“. Demnach betrifft dies zwölf Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Einkauf von Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie.
Die Summe wirft ein Licht auf die Finanzrisiken aus dem Maskeneinkauf unter dem damaligen Minister Jens Spahn (CDU) im Frühjahr 2020. Später klagten mehr als 100 Lieferanten, weil das Ministerium sie nicht bezahlt hatte. Im September verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz über den Themenkomplex. In den noch laufenden Verfahren geht es um 2,3 Milliarden Euro plus Zinsen.
Urteile vorläufig vollstreckbar
Seit Sommer 2024 haben mehrere Maskenhändler Klagen vor dem Oberlandesgericht Köln in zweiter Instanz gewonnen. In mehreren Fällen, in denen die Lieferanten zwei- oder dreistellige Millionenbeträge zugesprochen bekamen, verfügten die Kölner Richter, dass die Urteile vorläufig vollstreckbar sind und dass das Gesundheitsministerium schon vor der finalen BGH-Entscheidung Zahlungen an die Kläger leisten muss.
Das Ministerium konnte die Vollstreckung jedoch abwenden, indem es die fälligen Beträge bei Gericht hinterlegte. Sollte der BGH dem Bund recht geben, fließt das Geld an ihn zurück. Andernfalls geht es an die Lieferanten.
Spezialkonto für Masken-Verfahren
Finanziert werden diese Garantien über ein bisher unbekanntes Konto der Bundesfinanzverwaltung, wie Capital weiter berichtet. Dabei handele es sich laut Bundesgesundheitsministerium um „ein Vorschusskonto für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Beschaffung von Masken im Zuge der SARS-CoV-2-Pandemie“.
Die erheblichen Sicherheitsleistungen zeigten „die riesigen Haushaltsrisiken aus den Maskenkäufen unter Spahn“, sagte die Grünen-Abgeordnete Paula Piechotta dem Magazin Capital. Zugleich äußerte die Haushaltsexpertin scharfe Kritik an der Prozessstrategie des Gesundheitsressorts. „Dass diese Summen ausgerechnet jetzt, in finanziell schwierigen Zeiten, auflaufen, liegt mutmaßlich daran, dass das Ministerium die Abwicklung jahrelang verzögert hat in der Hoffnung, dass der politische Schaden kleiner werde. Das Gegenteil ist der Fall“, sagte Piechotta Capital.
