Die AfD treibt den Aufbau einer europäischen politischen Stiftung voran, die erhebliche Fördermittel aus dem EU-Haushalt erhält. Die „Sovereignty Foundation“ soll nach einem Bericht des „Spiegel“ 2026 insgesamt 1,1 Millionen Euro an Zuschüssen aus dem EU-Parlament bekommen, 275.000 Euro wurden bereits ausgezahlt. Parallel dazu ringt die Partei in Deutschland weiterhin ohne Erfolg um staatliche Mittel für ihre parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung, die an strengere nationale Vorgaben gebunden ist.
1,1 Millionen Euro EU-Zuschüsse für neue Stiftung
Die von der AfD unterstützte „Sovereignty Foundation“ ist laut „Spiegel“ im vergangenen September registriert worden und steht der EU-Partei Europa der Souveränen Nationen (ESN) nahe. Zur ESN hatten sich die AfD 2024 unter anderem mit der polnischen Partei Nowa Nadzieja und der französischen Reconquete zusammengeschlossen. Präsident der Stiftung ist AfD-Politiker Alexander Sell.
Nach Angaben von Sell werden die EU-Fördergelder derzeit genutzt, um die Organisationsstrukturen der Stiftung aufzubauen. „Mit Konferenzen, Fellowships und Publikationen wollen wir den wissenschaftlichen und kulturellen Austausch mit Experten aus ganz Europa fördern“, sagte Sell dem „Spiegel“. Zur Nutzung der Mittel gehört nach seinen Worten auch die Nachwuchsförderung: „Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ sei ein „studentischer Essaywettbewerb zu europäischen Fragen“ geplant, so Sell gegenüber dem „Spiegel“.
Konflikt um Desiderius-Erasmus-Stiftung in Deutschland
Während die AfD auf europäischer Ebene den Aufbau der „Sovereignty Foundation“ vorantreibt, bemüht sie sich in Deutschland bislang vergeblich um eine staatliche Finanzierung ihrer parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Die Partei verweist dabei auf das Vorbild anderer politischer Stiftungen, die aus dem Bundeshaushalt gefördert werden.
Rechtsgrundlage für die Vergabe von Bundesmitteln ist das 2023 von Union, SPD, Grünen und FDP beschlossene Stiftungsfinanzierungsgesetz. Demnach darf kein Geld an eine parteinahe Stiftung fließen, wenn eine „verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung“ vorliegt. Ob dies bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung der Fall ist, wird seit Monaten durch das Bundesinnenministerium geprüft.
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