Im Prozess um den tödlichen Angriff auf einen Zugbegleiter in einem Regionalexpress hat das Landgericht Zweibrücken eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren verhängt. Der Angeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Revision zum Bundesgerichtshof möglich ist.
Langjährige Haftstrafe nach Angriff im Regionalexpress
Das Landgericht Zweibrücken hat im Verfahren um den Tod eines 36-jährigen Zugbegleiters aus Ludwigshafen eine langjährige Freiheitsstrafe ausgesprochen. Nach Angaben der Richter vom Donnerstag wurde der Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Revision zum Bundesgerichtshof möglich ist.
Hintergrund des tödlichen Vorfalls
Der Vorfall ereignete sich am 2. Februar 2026 in einem Regionalexpress auf dem Weg von Landstuhl nach Homburg. Der 36-jährige Zugbegleiter aus Ludwigshafen wurde den Angaben zufolge von einem Schwarzfahrer mit massiven Faustschlägen angegriffen, die eine tödliche Hirnblutung verursachten.
Unterschiedliche Forderungen von Anklage, Verteidigung und Familie
Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft gefordert und sah keine Anzeichen für Totschlag oder Mord. Die Verteidigung sprach von einem minderschweren Fall der Körperverletzung mit Todesfolge und argumentierte mit einem Notwehr-Exzess. Die Familie des Opfers forderte eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und blieb der Urteilsverkündung aus Protest fern.
