In Rheinland-Pfalz bleiben Einbürgerungen auch künftig ohne Sprachzertifikat möglich. Das Innenministerium bestätigt dies auf Anfrage des Magazins Focus. Ministerpräsident Gordon Schnieder hatte diese Praxis im Wahlkampf noch als inakzeptabel kritisiert.
Ausnahmefälle statt genereller Regel
Auf eine Anfrage des Nachrichtenmagazins "Focus" beim Innenministerium erklärte ein Sprecher: "Ja, das Innenministerium hält weiterhin an diesem Modus fest." Weiter verwies das Ministerium auf sogenannte "Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz", die Rheinland-Pfalz anwende.
In den Anwendungshinweisen heißt es, dass auf einen Sprachtest verzichtet werden kann, wenn der Antragsteller "nach der in einem persönlichen Gespräch gewonnenen Überzeugung der Staatsangehörigkeitsbehörde offensichtlich über die geforderten Sprachkenntnisse" verfügt.
Kritik und Widerspruch aus der eigenen Reihe
Die Einbürgerungspraxis hatte im Landtagswahlkampf im Frühjahr für Aufregung gesorgt. Der heutige Ministerpräsident und damalige CDU-Spitzenkandidat Gordon Schnieder wetterte: "Für mich ist völlig klar: Wer deutscher Staatsbürger werden will, muss unsere Sprache beherrschen und unsere Werte leben." Deshalb müsse das Beherrschen der deutschen Sprache "zwingende Voraussetzung" für eine erfolgreiche Einbürgerung sein. "Dass das rheinland-pfälzische Integrationsministerium nicht konsequent auf Sprachtests besteht, ist aus meiner Sicht deshalb inakzeptabel".
Auf Focus-Anfrage will sich Schnieder nicht persönlich dazu äußern, warum seine Landesregierung das fortführt, was er noch vor wenigen Monaten als "inakzeptabel" dargestellt hat.
Die Sprecherin der Landesregierung teilte mit: "Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten möchte, muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören auch ausreichende deutsche Sprachkenntnisse." Ein Verzicht auf die Vorlage eines formalen Sprachzertifikats komme ausschließlich in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. "Auch in diesen Fällen müssen die erforderlichen Sprachkenntnisse belastbar auf andere Weise nachgewiesen werden". Was das konkret bedeutet, ließ die Staatskanzlei offen.
Die Sprecherin verwies darauf, dass "zum 20. März bestehende gesetzliche Ausnahmeregelungen beim Nachweis von Sprachkenntnissen für bestimmte Altersgruppen aufgehoben" wurden. Die Landesregierung beteuert: "Eine Einbürgerung ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse findet nicht statt."