Die Stimmen der Kommunalwahl in Osnabrück sind ausgezählt, die 50 Sitze im neuen Stadtrat vorläufig verteilt – und trotzdem ist nach der Stadtratswahl vom Sonntag, 13. September, noch ein Losentscheid notwendig. Doch was bedeutet das eigentlich?
Los entscheidet bei gleichen Stimmen
Ein Losentscheid kommt bei einer Kommunalwahl dann zum Einsatz, wenn sich die Vergabe eines Sitzes nicht allein anhand der abgegebenen Stimmen eindeutig bestimmen lässt. Das Verfahren ist ausdrücklich im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (§36 NKWG) geregelt.

Sitzverteilung im Stadtrat Osnabrück nach der Wahl am 13. September 2026. Das Los entscheidet noch über Personenzusammensetzung.
Die Ergebnisse der Osnabrücker Stadtratswahl sind bei der Sitzverteilung mit dem Hinweis versehen: „Es wurden 50 Sitze vergeben. Es ist noch ein Losentscheid nötig.“ Das bedeutet zunächst: Mindestens eine Sitzvergabe kann rechnerisch noch nicht eindeutig entschieden werden. Deshalb muss die Wahlleitung ein Los ziehen.
Gesetz sieht zwei mögliche Fälle vor
Es gibt zwei Möglichkeiten, was genau die Wahlleitung in Osnabrück losen muss: Zum einen kann ein Losentscheid bei der Verteilung der Sitze auf Parteien oder Wählergruppen notwendig werden. Die Stimmen der einzelnen Wahlvorschläge werden dabei auf die insgesamt zu vergebenden Sitze umgerechnet. Bleiben nach der ersten Verteilung noch Mandate übrig, werden diese nach den höchsten Zahlenbruchteilen vergeben. Sind zwei dieser Zahlenbruchteile exakt gleich, entscheidet laut §36 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes das Los.
Zum anderen kann es auch innerhalb einer Partei oder Wählergruppe zu einem Losentscheid kommen. Ein Teil der Sitze wird an diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten vergeben, die besonders viele persönliche Stimmen erhalten haben. Haben zwei Bewerberinnen oder Bewerber dieselbe Stimmenzahl und entscheidet genau dieser Gleichstand darüber, wer einen Sitz bekommt, muss ebenfalls gelost werden.
In Osnabrück müssen nur Nachrückplätze gelost werden
Constantin Binder, Sprecher der Stadt Osnabrück, teil unserer Redaktion mit: „In Osnabrück betrifft der Losentscheid die aktuell aufgezählten Ratsmitglieder nicht, sondern nur Nachrückerplätze – und dort auch teilweise sehr aussichtslose Positionen. Doch auch dort muss aber per Los geklärt werden, wer im Falle eines Falles zuerst nachrücken dürfte.“
An der Liste der vorläufigen Ratsmitglieder ändert sich durch den Losentscheid daher nichts. Durch Rücktritt vom Mandat beispielsweise kann sich die Zusammensetzung des neuen Stadtrates dennoch von der aktuellen Liste unterscheiden.
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