Nach der Veröffentlichung einer Studie zu geistlichem Missbrauch ziehen die Auftraggeber erste Konsequenzen. Besonders deutlich wird der Osnabrücker Bischof Dominicus Meier OSB: Die sogenannte Christusgemeinschaft habe über Jahrzehnte „verheerend im Bistum Osnabrück gewirkt“. Gemeinsam mit dem Münsteraner Bischof Heiner Wilmer will er sich dafür einsetzen, geistlichen Missbrauch als Straftatbestand im Kirchenrecht zu verankern.
Studie untersucht Machtmissbrauch in geistlichen Gemeinschaften
Die Studie „Macht durch Charisma. Geistlicher Missbrauch in Geistlichen Gemeinschaften“ war von der Deutschen Bischofskonferenz, den Bistümern Münster und Osnabrück sowie den Franziskanerinnen vom heiligen Martyrer Georg zu Thuine in Auftrag gegeben worden. Ein Wissenschaftsteam um die Theologin und Soziologin Prof. Dr. Judith Könemann von der Universität Münster untersuchte geistlichen Missbrauch als besondere Form des Machtmissbrauchs.
Im Mittelpunkt standen die sogenannte Christusgemeinschaft (CG) und die Geistliche Gemeinschaft „Totus Tuus Neuevangelisierung“ (TT). Die Universität Münster hatte die Studie am 25. September veröffentlicht. Am Montag (5. Oktober) stellten die Auftraggeber nun erste Schlussfolgerungen vor.
69 Studienteilnehmer berichten von Erfahrungen mit Christusgemeinschaft
Für das Bistum Osnabrück hat die Untersuchung besondere Bedeutung. Nach Angaben von Bischof Dominicus Meier haben 69 und damit der weit überwiegende Teil der betroffenen Studienteilnehmer seine Geschichte im Zusammenhang mit der Christusgemeinschaft erlebt.
„Schon diese Zahl zeigt, wie verheerend diese Gruppe vor allem auf dem Gebiet des Bistums Osnabrück über Jahrzehnte gewirkt hat“, erklärte Meier. Die Studie mache deutlich, dass an der Existenz geistlichen Missbrauchs kein Zweifel mehr bestehen könne. Es handele sich um „ein Phänomen, für das es lange – auch in unserem Bistum – keinen Begriff, kein wirkliches Verständnis gab.“
Der Bischof distanziert sich ausdrücklich von der früheren Gemeinschaft: „Allen Gläubigen auf der Suche nach spiritueller Gemeinschaft und geistlicher Begleitung in unserem Bistum lege ich ans Herz, sich bei Unsicherheiten und Fragen an eine unserer qualifizierten Stellen zu wenden.“
Bistum Osnabrück richtet Arbeitsgruppen ein
Nach einer ersten Auswertung des Forschungsberichts hat das Bistum Osnabrück sechs Themenfelder identifiziert, die in den kommenden Monaten in Arbeitsgruppen untersucht werden sollen. Unter anderem sollen Hilfsangebote für Betroffene weiterentwickelt und die Prävention ausgebaut werden.
Auf den Prüfstand kommen zudem die Qualifizierung und Zulassung geistlicher Begleiter sowie entsprechende Inhalte in der Aus- und Fortbildung von Priestern, Diakonen und anderem pastoralem Personal. Eine weitere Arbeitsgruppe soll sich damit beschäftigen, wie Geistliche Gemeinschaften künftig begleitet und mögliche Gefahren von Missbrauch frühzeitig erkannt werden können.
Auch theologische Fragen sollen dabei nicht ausgespart werden. „Die Studie zeigt eindrücklich, dass einige Aspekte unseres christlichen Glaubens und der kirchlichen Lehre auch das Potenzial haben, missbräuchlich gegen Menschen auf der Suche nach spiritueller Orientierung verwandt zu werden“, erklärte Meier.
Geistlicher Missbrauch soll Straftatbestand werden
Der Osnabrücker Bischof kündigte zudem an, sich in Rom dafür einzusetzen, geistlichen Missbrauch ausdrücklich als Straftatbestand im Kirchenrecht zu verankern. Gleichzeitig will das Bistum prüfen, ob das bislang im Zusammenhang mit der Ordnung gegen sexualisierte Gewalt geregelte Verfahren zu geistlichem Missbrauch in eine eigenständige Ordnung überführt werden sollte.
Auch Münsters Bischof Heiner Wilmer unterstützt die Forderung nach einer Änderung des Kirchenrechts. „Ich werde mich in Rom dafür einsetzen, dass dieser Prozess weiter vorangebracht wird“, kündigte er an. Das Dikasterium für die Glaubenslehre hatte bereits 2024 einen entsprechenden Prozess begonnen.
Wilmer räumte zugleich Fehler im Umgang mit „Totus Tuus Neuevangelisierung“ ein. „Insbesondere das Approbationsverfahren von Totus Tuus Neuevangelisierung hätte nach heutigem Kenntnisstand sorgfältiger durchgeführt werden müssen“, sagte der Bischof.
Bischofskonferenz setzt Arbeitsgruppe ein
Auch die Deutsche Bischofskonferenz will die Ergebnisse weiter aufarbeiten. Generalsekretärin Beate Gilles verwies darauf, dass sich jährlich zwischen 70 und 100 Frauen und Männer an eine überdiözesane Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt und geistlichen Missbrauchs wenden.
Die Studie liefere nun erstmals eine wissenschaftliche Grundlage für die Definition geistlichen Missbrauchs. „Diese Definition ist nun erstmalig wissenschaftlich begründet. Eine neue Perspektive eröffnet die Studie durch den als signifikant identifizierten Genderbezug“, erklärte Gilles.
Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Mainzer Bischofs Peter Kohlgraf soll sich mit den Ergebnissen befassen. Zudem sollen die Erkenntnisse in die für dieses Jahr vorgesehene Evaluation der bestehenden Arbeitshilfe zum Umgang mit geistlichem Missbrauch einfließen.
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