Die Union kritisiert Pläne von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), die steuerliche Begünstigung für wirtschaftlich tätige Vereine deutlich einzuschränken. Ein Referentenentwurf sieht vor, den Freibetrag von 5.000 auf 1.000 Euro zu senken. Bund, Länder und Kommunen sollen dadurch jährlich 45 Millionen Euro mehr einnehmen.
Kritik an fehlender Koalitionsabsprache
Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte der „Welt am Sonntag“: „Ich frage mich, ob wir uns für jährliche Mehreinnahmen von 45 Millionen Euro den erwartbaren Ärger mit den Vereinen wirklich einhandeln wollen“. Das wäre ein „fatales Signal“, habe sich diese Regierung doch eigentlich vorgenommen, das Ehrenamt zu stärken.
Güntzler zeigte sich irritiert, dass der Referentenentwurf Änderungen und Streichungen enthält, die nicht Teil der Steuereinigung des Koalitionsausschusses Anfang Juli waren. Wesentliche Inhalte seien nicht durch den Koalitionsausschuss gedeckt, so der Politiker. Als Beispiele nannte er die Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte und für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.
Hintergrund ist ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums mit dem Arbeitstitel "Einkommensteuerreformgesetz 2027". Demnach soll der bisherige Freibetrag für steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen von 5.000 Euro entfallen und durch eine Freigrenze von 1.000 Euro ersetzt werden.
Nach Angaben des Ministeriums würden Bund, Ländern und Kommunen durch die Neuregelung zusätzliche Steuereinnahmen von rund 45 Millionen Euro pro Jahr erhalten.