Wer sein Auto am Bahnhof Wissingen abstellt, sollte genau darauf achten, wo er parkt. Die Gemeinde Bissendorf weist darauf hin, dass Autofahrer ausschließlich die dafür vorgesehenen öffentlichen Parkflächen nutzen sollten. Hintergrund sind Schreiben des Münchener Dienstleisters Park & Collect AG, die derzeit bei Autofahrern im Umlauf sind.
Privatfläche sorgt für Ärger
Die Park & Collect AG ist als Dienstleister für Grundstücksbesitzer tätig. Im Fall des Bahnhofs Wissingen handelt das Unternehmen im Auftrag des Eigentümers einer Fläche, die zuvor der Raiffeisen Warengenossenschaft Osnabrücker Land eG gehörte.
Die asphaltierte Fläche direkt neben dem Bahnhof ist inzwischen deutlich als Privatgrundstück gekennzeichnet und mit einem Bauzaun abgesperrt. An den beiden Zufahrten stehen Schilder mit den Hinweisen „Privatgrundstück“, „Parken verboten“, „Durchfahrt verboten“ und „Betreten verboten“.

Wer hier parkt, wird mit 50 Euro zur Kasse gebeten. / Foto: Gemeinde Bissendorf
50 Euro werden fällig
Wer sein Fahrzeug dennoch dort abstellt und das geforderte Parkentgelt nicht bezahlt, dem werden laut Gemeinde Bissendorf unter anderem eine Besitzstörung beziehungsweise ein Besitzentzug nach § 858 BGB sowie ein unerlaubter Eingriff in den Geschäftsbetrieb vorgeworfen. Auf zwei zusätzlichen Hinweisschildern des Dienstleisters werden nicht legitimierte Nutzer aufgefordert, über einen QR-Code ein erhöhtes Parkentgelt von 50 Euro zu zahlen.
Die Gemeinde Bissendorf will mit ihrer Information vor allem Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs für die Situation sensibilisieren. Wer am Bahnhof Wissingen parkt, sollte deshalb ausschließlich auf die ausgewiesenen öffentlichen Flächen ausweichen.
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