Die Flucht des verurteilten Windkraft-Betrügers Hendrik Holt ist nach rund vier Wochen in Dubai zu Ende gegangen. Der aus dem Emsland stammende Unternehmer wurde bereits am Dienstag (22. September) in den Vereinigten Arabischen Emiraten festgenommen. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Osnabrück am Mittwoch.
Nach Holt war international gefahndet worden, nachdem er am 25. August von einem genehmigten unbegleiteten Ausgang aus dem offenen Vollzug in Berlin nicht zurückgekehrt war. HASEPOST berichtete damals über Holts Flucht und vermeintliche Lebenszeichen aus Moskau.
„Liebesgrüße aus Moskau“ waren offenbar eine Finte
Kurz nach seinem Verschwinden waren über einen Holt zugeschriebenen Instagram-Account Bilder und Videos aus Moskau veröffentlicht worden. Dazu wurden unter anderem „Liebesgrüße aus Moskau“ verschickt und der dortige Kaviar gelobt.
In Russland hielt sich Holt offenbar gar nicht auf. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück bezeichnete den angeblichen Russlandaufenthalt gegenüber dem NDR inzwischen als „Finte“.
Nach Informationen des Senders führte Holts tatsächlicher Fluchtweg zunächst über Polen in die Türkei und schließlich weiter nach Dubai. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erklärte dem NDR, dass den Ermittlern sein Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten bekannt gewesen sei.
Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und Dubai noch ganz frisch
Vorerst bleibt Holt in Dubai. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück muss nun die Unterlagen für eine Auslieferung nach Deutschland auf den Weg bringen.
Erst vor wenigen Tagen hatten Deutschland und die Vereinigten Arabischen Emirate ihre Zusammenarbeit in Strafsachen durch ein neues Rechtshilfeabkommen verstärkt. Dieses regelt nach Angaben des NDR jedoch keine Auslieferungen. Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft plant deshalb ein sogenanntes vertragsloses Auslieferungsersuchen auf diplomatischem Weg. Ob und wie schnell Holt tatsächlich nach Deutschland zurückgebracht werden kann, ist damit noch offen.
Flucht aus dem offenen Vollzug selbst ist nicht strafbar
Ein zusätzliches Strafverfahren allein wegen seiner Flucht muss Holt nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht erwarten. Die Flucht aus einer Haftanstalt beziehungsweise das Nichtrückkehren von einem Freigang ist in Deutschland für den Gefangenen selbst grundsätzlich nicht strafbar.
Ungeklärt ist weiterhin, wie Holt die Reise bis nach Dubai überhaupt antreten konnte. Der NDR weist darauf hin, dass Gefangenen im offenen Vollzug üblicherweise der Reisepass entzogen wird. Der Berliner Justizsenat wollte dem Sender nicht mitteilen, ob dies bei Holt geschehen war.
Millionenbetrug mit erfundenen Windparks
Holt war im Mai 2022 vom Landgericht Osnabrück wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Gemeinsam mit weiteren Beteiligten hatte er internationalen Energiekonzernen Windparkprojekte angeboten und verkauft, die teilweise überhaupt nicht existierten.
Zu den Geschädigten gehörten unter anderem die Energiekonzerne ČEZ aus Tschechien, Enel aus Italien und SSE aus Großbritannien. Der Schaden belief sich in dem Osnabrücker Verfahren auf rund zehn Millionen Euro.
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