Ungarns Parlament hat die Absetzung von Präsident Tamas Sulyok beschlossen. Die regierende Tisza-Partei setzte am Montag mit einer Zweidrittelmehrheit ein umfangreiches Paket von Verfassungsänderungen durch, das das Mandat des Staatsoberhaupts vorzeitig beendet. Neben der Regelung zum Präsidentenamt enthält das Paket weitreichende Eingriffe in Justiz, Vermögensverwaltung und das Mandat von Parlamentsabgeordneten.
Verfassungsänderungen beenden Mandat von Staatspräsident Sulyok
Die Tisza-Partei stimmte am Montag mit Zweidrittelmehrheit für ein Paket von Verfassungsänderungen, das eine Übergangsbestimmung enthält, wonach das Mandat des amtierenden Staatspräsidenten am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes endet. Präsident Tamas Sulyok gilt als prominenter Verbündeter der früheren Regierung unter Viktor Orban. Die Verfassungsänderungen treten jedoch erst mit der Unterzeichnung durch Sulyok selbst in Kraft, wofür ihm eine Frist von fünf Tagen gesetzt ist.
Magyar hatte Rücktritt gefordert
Der neue Ministerpräsident Peter Magyar hatte Sulyok nach der Parlamentswahl im April zum Rücktritt aufgefordert und ihm vorgeworfen, zu Machtmissbrauch und Unrecht der Orban-Regierung geschwiegen zu haben. Magyar setzte Sulyok und anderen wichtigen Staatsvertretern ein Ultimatum, bis Ende Mai freiwillig abzutreten, andernfalls drohte er mit deren Entfernung aus den Ämtern.
Neue Behörde, Altersgrenze für Verfassungsrichter und Mandatslimit
Neben der Absetzung des Präsidenten umfasst das Gesetzespaket die Schaffung eines „Nationalen Amtes für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz“. Zudem wird eine Altersgrenze von 70 Jahren für Richter des Verfassungsgerichts wieder eingeführt. Diese Maßnahme führt dazu, dass vier der 15 Richter ausscheiden, darunter Gerichtspräsident Peter Polt, der von Magyar kritisiert worden war. Die Einführung von Altersgrenzen gilt als heikel, wurde jedoch von Fachleuten verteidigt, um die einseitige Besetzung des Gerichts aus Zeiten der Fidesz-Regierung aufzulockern.
Darüber hinaus wurde die Mandatszeit von Parlamentsabgeordneten auf zwölf Jahre beschränkt. Dies führte zu Kritik, da viele Oppositionsabgeordnete bei der nächsten Wahl nicht mehr antreten dürfen.
